Hallo,
wir kommen aus Niedersachsen und ich habe mal eine Frage:
Unser Grundstück (knapp 2000m²) ist momentan bebaut mit unserem Wohnhaus und einer angebauten Doppelgarage.
Wir möchten nun im Garten ein größeres Gartenhaus/Schuppen mit Abstellflächen und Holzlager errichten, Grundfläche ca. 12 x 6 m. Keine Grenzbebauung.
Dass wir dafür eine Baugenehmigung brauchen bzw. eine Bauanzeige stellen müssen, ist klar.
B-Plan gibt es, es ist ein allgemeines Wohngebiet, Grundflächenzahl, Dachneigung, Dachform werden eingehalten. Wir würden das Gebäude gern tlw. außerhalb der vorhandenen Baugrenze anordnen. Lt. Auskunft der Gemeinde ist das mit Nebengebäuden möglich, da im B-Plan nichts nachteiliges steht.
Jetzt haben mein Mann und ich überlegt, in dem Schuppen auch einen Unterstellplatz für unseren Anhänger vorzusehen. Die dann notwendige Zufahrt müsste allerdings neben unserer vorhandenen Garage entlang der Grundstücksgrenze verlaufen und hätte eine Gesamtlänge von ca. 30 m. Jetzt habe irgendwo gelesen, dass eine solch lange Zufahrt den Nachbarn nicht zugemutet werden kann.
Weiß jemand, ob das stimmt?
LG Anke
wir kommen aus Niedersachsen und ich habe mal eine Frage:
Unser Grundstück (knapp 2000m²) ist momentan bebaut mit unserem Wohnhaus und einer angebauten Doppelgarage.
Wir möchten nun im Garten ein größeres Gartenhaus/Schuppen mit Abstellflächen und Holzlager errichten, Grundfläche ca. 12 x 6 m. Keine Grenzbebauung.
Dass wir dafür eine Baugenehmigung brauchen bzw. eine Bauanzeige stellen müssen, ist klar.
B-Plan gibt es, es ist ein allgemeines Wohngebiet, Grundflächenzahl, Dachneigung, Dachform werden eingehalten. Wir würden das Gebäude gern tlw. außerhalb der vorhandenen Baugrenze anordnen. Lt. Auskunft der Gemeinde ist das mit Nebengebäuden möglich, da im B-Plan nichts nachteiliges steht.
Jetzt haben mein Mann und ich überlegt, in dem Schuppen auch einen Unterstellplatz für unseren Anhänger vorzusehen. Die dann notwendige Zufahrt müsste allerdings neben unserer vorhandenen Garage entlang der Grundstücksgrenze verlaufen und hätte eine Gesamtlänge von ca. 30 m. Jetzt habe irgendwo gelesen, dass eine solch lange Zufahrt den Nachbarn nicht zugemutet werden kann.
Weiß jemand, ob das stimmt?
LG Anke
Carport im Garten möglich- maximale Länge der Zufahrt
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