dimanche 1 mars 2015

Angebotspreise für Dachdecken

Hallo, wenn im Angebot eines Dachdeckers für die Neueindeckung eines Dachs eine größere Flächenanzahl zugrunde gelegt wird, als die die tatsächlich vorhanden ist...welche wird nachher abgerechnet. Bsp. im Angebot sind 150 Quadratmeter zugrundegelegt worden, ich komm auf ca. 120 Quadratmeter . Können die 150 QM so abgerechnet werden ( mit Rechtsanspruch darauf) oder besteht Rechtsanspruch auf Abrechnung der auch wirklich vorhandenen neu eingedeckten Fläche. So oder so wären Quellenangaben zu den Rechtsgrundlagen hilfreich.

Vielen Dank für Eure Hilfe im voraus.

Gruß

audidrive





Angebotspreise für Dachdecken

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