Hallo zusammen,
wir sind gerade dabei ein Doppelhaus (in Bayern) zu planen. Da wir mit Platznot in der Hausbreite zu kämpfen haben, haben wir den Einfall, einen eingeschossigen Erker im EG zu bauen.
Wenn ich richtig recherchiert habe, sind eingeschossige Erker dann erlaubt, wenn sie
- nicht mehr als ein Drittel (max. 5 m) der Außenwandlänge beanspruchen
- nicht mehr als 1,5 m vortreten
- mind. 2 m Grenzabstand halten
All diese Punkte würden wir einhalten. Die Abstandsfläche zum Nachbarn würde exakt 2m betragen, der Erker wäre 1/3 der Außenwandlänge und nicht länger als 5m.
Wie ist aber mit dem Baufenster umzugehen? Für das Grundstück gibt es einen Bebauungsplan und wir nutzen das Baufenster in der Breite voll aus. Der Erker würde somit um 1m darüber stehen.
Meine Frage ist nun, ob das erlaubt ist oder wie ich hier weiter vorgehen müsste?
Vielen Dank für eine Hilfe
Markus
wir sind gerade dabei ein Doppelhaus (in Bayern) zu planen. Da wir mit Platznot in der Hausbreite zu kämpfen haben, haben wir den Einfall, einen eingeschossigen Erker im EG zu bauen.
Wenn ich richtig recherchiert habe, sind eingeschossige Erker dann erlaubt, wenn sie
- nicht mehr als ein Drittel (max. 5 m) der Außenwandlänge beanspruchen
- nicht mehr als 1,5 m vortreten
- mind. 2 m Grenzabstand halten
All diese Punkte würden wir einhalten. Die Abstandsfläche zum Nachbarn würde exakt 2m betragen, der Erker wäre 1/3 der Außenwandlänge und nicht länger als 5m.
Wie ist aber mit dem Baufenster umzugehen? Für das Grundstück gibt es einen Bebauungsplan und wir nutzen das Baufenster in der Breite voll aus. Der Erker würde somit um 1m darüber stehen.
Meine Frage ist nun, ob das erlaubt ist oder wie ich hier weiter vorgehen müsste?
Vielen Dank für eine Hilfe
Markus
Eingeschossige Erker erlaubt? Abstandsfläche + Baufenster
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