samedi 26 juillet 2014

Neubau - Fenster luftdicht abkleben Pflicht?

Hallo Forengemeinde!



Ich lese schon seit geraumer Zeit hier im Forum mit und habe mich aus gegebenem Anlass

hier registriert. Wir bauen z. Zt. unser neues Häuschen mit dafür beauftragten Fachfirmen.

Die Gewerke Rohbau, Fenster, Haustechnik sowie Statik und Zeichnung wurden einzeln durch

mich nach entspr. Angeboten vergeben.



In der vergangenen Woche wurden nun die Fenster (6-Kammer-K., 88mm Bautiefe, Uw - Wert 0,8 W/m²K nach DIN V 4108-4)

eingebaut. Verwendet wurde, gem. Vertrag, Montagematerial nach EnEV 2012 (Vertragstext: Wandanschlußfugen außen diffusionsoffen mit Dichtband ...,

Wandanschluß innen vollfugig mit Dämmschaum ausfüllen und dann zusätzlich luftundurchlässig abdichten)



Sorgen bereiten mir nun die innenliegenden Abklebungen (weißes Klebeband aus der Schweiz), die in einigen Bereichen nicht

vollflächig (augenscheinlich auch nicht luftdicht, weil lückenhaft) auf der Dämmung (PUR alukaschiert) bzw. Innenmauerwerk (Poroton) aufliegen.



Die Firma wurde schriftlich auf diesen Umstand hingewiesen. Die rasche Antwort war:

"Die Folie muss nicht stramm auf dem Bauteil liegen. Sie soll Bewegungen des Baukörpers auffangen. Sie muss nicht Luftdicht sein. Sie muss Diffusionsdicht sein! Thema: innen dichter als außen! Erst durch das Anputzen der Fenster erhalten Sie die sogenannte Luftdichtigkeit. Hier muss der Putz einen guten Träger vorfinden."



Ist diese Aussage korrekt (insbesondere -> Sie muss nicht Luftdicht sein)?



Danke für Hilfestellungen/Tipps im voraus!



Gruß

Nikolai





P.S. Ich weiß, dass hier keine abschließende rechtliche Bewertung erfolgen kann!





Neubau - Fenster luftdicht abkleben Pflicht?

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