samedi 12 août 2017

Gehört der Grad der Einbruchshemmung "RC1-6" in eine CE-Kennzeichnung der Fenster?

Hallo Leute vom Fach,

seit 2014 ist es laut EU-Bauproduktenverordnung Pflicht, eine CE-Kennzeichnung bzw. eine Leistungserklärung, von Fenstern, dem Kunden auszuhändigen.

Wir haben mit ach und krach eine CE-Kennzeichnung von unserem Bauträger bekommen.

Nun meine Frage:

Müssen in den Angaben der CE-Kennzeichnung auch die Einbruchshemmung "RC1-6" in dieser CE-Kennzeichnung enthalten sein, welche bei uns verbaut wurden?

Ich muss ja wissen, was die Fenster können. Oder nicht?

Ich freue mich auf Antworten von Euch.

Gruß ThFi


Gehört der Grad der Einbruchshemmung "RC1-6" in eine CE-Kennzeichnung der Fenster?

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