mercredi 23 août 2017

Entwässerung nach Aufschüttung durch Nachbarn

Hallo,

wir wohnen auf einem Hang Grundstück in Aichach (Bayern), das zu Nachbargrundstück relativ eben ausläuft. Nun soll das Grundstück bebaut werden und der Nachbar plant eine Aufschüttung an unserer Grenze von rund 50 cm, befestigt mit einer Betonwand. Die Aufschüttung wird angeblich nötig, damit der Nachbar von dem relativ tief gelegenen Grundstück noch einen frostsicheren Kanalanschluss machen kann. (Kanalsohle liegt auf ca. -1,40m)

Wir fürchten, dass durch die Aufschüttung auf unserem Grundstück ggf. das Niederschlagswasser stehen bleibt, da es durch den Bau und die Aufschüttung nicht mehr ablaufen kann. Das heißt, es muss eine Drainage gelegt werden (ca. 30 m), die dann durch eben dieses Nachbargrundstück in den daran anschließenden Bahngraben abgeleitet wird, was erlaubt wäre.

Laut Städtentwässerungsamt darf uns "kein Nachteil entstehen" durch die baulichen Maßnahmen. Nun stellen die zu erwartenden Kosten für Drainage, Ableitung und Notarkosten für die Grunddienstbarkeit für die Entwässerung einen ziemlichen Nachteil dar.

Wer muss für diese Maßnahmen und Kosten aufkommen?

Vielen Dank im Voraus


Entwässerung nach Aufschüttung durch Nachbarn

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