Liebe Forum-Mitglieder,
ich habe momentan eine schwierige Frage, hoffe sehr dass ihr mir helfen könnt...
Und zwar: Das Nachbargebäude steht direkt an der Grenze zwischen meinem und seinem Grundstück, also eine Grenzbebauung seinerseits, ohne irgendwelche Fensteröffnung in der Richtung meines Grundstück. Ich habe vor, beim Bauen des neuen Hauses 3m entfernt von seiner Grundstücksgrenze zu bleiben, damit ich in der Richtung noch Fenster öffnen kann. (Das neue Gebäude wird max. 7m hoch sein).
Kann ich mein Bauvorhaben umsetzen oder seht ihr an der Stelle Schwierigkeiten? es geht hier um die nachbarrechtlichen - und baulichen Vorschriften von Hessen.
Es wäre eine sehr große Hilfe für mich wenn ihr eure Meinung kurz dazu äußern könnt.
Vielen Dank
VG
ich habe momentan eine schwierige Frage, hoffe sehr dass ihr mir helfen könnt...
Und zwar: Das Nachbargebäude steht direkt an der Grenze zwischen meinem und seinem Grundstück, also eine Grenzbebauung seinerseits, ohne irgendwelche Fensteröffnung in der Richtung meines Grundstück. Ich habe vor, beim Bauen des neuen Hauses 3m entfernt von seiner Grundstücksgrenze zu bleiben, damit ich in der Richtung noch Fenster öffnen kann. (Das neue Gebäude wird max. 7m hoch sein).
Kann ich mein Bauvorhaben umsetzen oder seht ihr an der Stelle Schwierigkeiten? es geht hier um die nachbarrechtlichen - und baulichen Vorschriften von Hessen.
Es wäre eine sehr große Hilfe für mich wenn ihr eure Meinung kurz dazu äußern könnt.
Vielen Dank
VG
Grenzbebauung und Abstandfläche/Fensteröffnung
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