In einem Architektenvertrag wird das Gesamtbudget "einschl. Genehmigungs- und Planungskosten für Architektur" ausgegeben.
Sind hierin auch die HOIA-Leistungsphasen für die Ausführung wie Bauüberwachung und Objektbetreuung enthalten?
Oder beziehen sich solche Planungskosten nicht vielmehr nur auf die Leistungsphasen 1-5?
Sind hierin auch die HOIA-Leistungsphasen für die Ausführung wie Bauüberwachung und Objektbetreuung enthalten?
Oder beziehen sich solche Planungskosten nicht vielmehr nur auf die Leistungsphasen 1-5?
Enthalten "Planungskosten" rechtlich auch die Ausführungskosten?
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