Hallo!
Das Landratsamt hat den Bau unserer Doppelhaushälfte mit einem Abstand von 13,80m zur Straße genehmigt. Es könnte sein, dass im Vorbescheid eine größerer Abstand beantragt wurde. Das hat allerdings niemand mehr kontrolliert ob das Maß mit dem Vorbescheid übereinstimmt.
Die eine Haushäflte wurde also exakt nach Baugenehmigung ausgeführt, mit dem Bau der zweiten Haushälte will der Eigentümer jetzt beginnen. Beim Einmessen des Nachbarn kam jetzt heraus, dass unser Haus angeblich 47cm zu nah an der Straße steht. Laut Baugenehmigung des Nachbarn hätte er 47cm weiter hinten bauen dürfen. Laut unserer Baugenehmigung aber eben nicht, es ist alles korrekt eingemessen worden.
Der Nachbar ist verständlicherweise sehr betrübt, sein ganzes Baukonzept samt Gartengestaltung ist jetzt nicht mehr durchführbar.
Wie ist denn hier jetzt die Lage?
Droht uns irgendein rechtlicher Ärger oder haben wir uns nichts vorzuwerfen?
Das Landratsamt hat den Bau unserer Doppelhaushälfte mit einem Abstand von 13,80m zur Straße genehmigt. Es könnte sein, dass im Vorbescheid eine größerer Abstand beantragt wurde. Das hat allerdings niemand mehr kontrolliert ob das Maß mit dem Vorbescheid übereinstimmt.
Die eine Haushäflte wurde also exakt nach Baugenehmigung ausgeführt, mit dem Bau der zweiten Haushälte will der Eigentümer jetzt beginnen. Beim Einmessen des Nachbarn kam jetzt heraus, dass unser Haus angeblich 47cm zu nah an der Straße steht. Laut Baugenehmigung des Nachbarn hätte er 47cm weiter hinten bauen dürfen. Laut unserer Baugenehmigung aber eben nicht, es ist alles korrekt eingemessen worden.
Der Nachbar ist verständlicherweise sehr betrübt, sein ganzes Baukonzept samt Gartengestaltung ist jetzt nicht mehr durchführbar.
Wie ist denn hier jetzt die Lage?
Droht uns irgendein rechtlicher Ärger oder haben wir uns nichts vorzuwerfen?
Doppelhaus - unterschiedliche Baugenehmigungen
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