vendredi 24 février 2017

Garage oder Scheune oder Gerate/Abstell/lagerraum

Hallo zusammen,

Wir benötigen Hilfe bei der Auswahl der Richtigen Gebäudeform.

Geplant ist ein Überdachter Absperrbarer Bereich in dem die üblichen Garten-Gerätschaften
sowie Fahrräder, Rasenmäher, KFZ Anhänger und auch trockenes Brennholz gelagert werden sollen.
Desweiteren soll evtl. ein kleiner (50PS?) Traktor sowie später evtl. das Auto unserer Tochter darin
Platz finden.
Lt. Info der Gebäudeversicherung muss ein KFZ Abstellplatz als Garage definiert sein.
Standort ist Bayern und das Gebäude soll in eine Grundstücksecke d.h. zu 2 Grundstücksnachbarn je 1m Abstand errichtet werden

Unser Architekt hat uns Vorgeschlagen ein Gebäude aus Holz zu errichten und dieses als "Garage/Geräte" zu definieren.
Um die Max. Grenzbebauung auszunützen war einerGröße von 9m x 6m angedacht mit 22° Satteldach.(15m Regelung)
Unser Archi meinte wenn wir auf 8,33m x 6m verkürzen könnten wir die Verfahrensfreiheit bis 50m² nutzen.

Nun meine Fragen dazu an euch:

1. Ich habe soeben in der BayBo gestöbert, die 50m²Regelung gilt nur für Garagen, wäre das in meinem Fall inkl Abstellraum zulässig?
2. Wenn Frage 1 Negativ kann man eine Garage max 50m² mit einem Nebengebäude max 75m³ kombineren oder müssen diese jeweils freistehend sein?
2. Muss der Garagenbereich vom Lager/Abstell Bereich abgetrennt werden.
3. Kann mir jemand erklären was eine Scheune, Schuppen, Abstellraum, Nebengebäude, Lagerraum, Geräteraum im Sinne der Bauordnung ist?


Vielen Dank vorab


Garage oder Scheune oder Gerate/Abstell/lagerraum

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