jeudi 23 février 2017

Vorbesitzer vergrößerte den Keller ohne Baugenehmigung?

Hallo,

Wir sind dabei ein Haus zu kaufen (Bj. 72) (Vertrag unterschrieben, Schlüssel erhalten, Kaufpreis noch nicht gezahlt)

Problem:

In einem der Kellerräume befindet sich ein Pumpensumpf/Wasserschacht oder ähnliches.

Die letzten Tage stieg das Wasser in dem Raum (7mx2m) auf ca. 5 cm.

Darauf hin habe ich eine Tauchpumpe in den Sumpf reingestellt und das Wasser abgepumpt.

Da mir das nicht gefällt ließ ich heute einen Außendienstler eines Bauunternehmens anrücken um mir zu helfen.

Dessen Aussage war: Die jetzige Außenwand wurde nachträglich gemauert und nicht richtig abgedichtet von außen. Deshalb dringt Wasser unters Fundament.

Der Vorbesitzer hat dies auf diese Weise gemacht weil es wohl billiger war.

Das ganze wäre jetzt nicht so schlimm wenn die Außenwand nur 12cm Dicke hätte und nach Aussage des Experten eigentlich so niemals zulässig gewesen wäre. D.h. es kann dafür keine Baugenehmigung gegeben haben. Das Erdreich drückt gegen diese Wand und diese wird früher oder später brechen.



Seiner Meinung nach muss von Außen die Erde abgetragen werden, zusätzliche Betonstütze einsetzen, Vertikalsperren?? Setzen, usw.

Dann wäre das Problem mit dem Wasser aus dem Pumpensumpf behoben und die Wand wäre stabilisiert.
Kosten ca. 8000-10000€

Meine Frage: Hat er Recht?

Mir wurde zwar mitgeteilt vom Verkäufer dass diese Mauer vom Besitzer selbst errichtet wurde, jedoch sagte man mir nicht, dass es ohne Baugenehmigung erfolgte.

Können wir den Kaufpreis im nachhinein mindern?

Seit dem mache ich mir Gedanken über die in der Garage vorhandenen Grube.
Wahrscheinlich wurde diese auch ohne Genehmigung errichtet (die steht bei Regen ebenso unter Wasser)

Ich habe mir die Baupläne angeschaut, soweit zu erkennen, nach 40 Jahren, ist weder diese 12cm Wand noch die Grube eingezeichnet.

Vielen Dank


Vorbesitzer vergrößerte den Keller ohne Baugenehmigung?

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