Hallo, im Nachbarsgrundstück auf der Süd-Seite (Hauptseite unseres Hauses), stand bis vor 10 Monaten ein kleines Einfamilienhaus mit einem Stockwerk. Die Kinder die das Haus geerbt haben, entschlossen sich es abzureissen und zuerst ein 6 Familienhaus zu bauen. Nach langem hin und her und mit anschließendem Architekten Wechsel, haben die ein 5 Familienhaus genehmigt bekommen.
Im Bebaungsplan steht nur, 2 volle Stockwerke mit offener Bauweise, GRZ 0,4 und GFZ 0,8.
Der Keller, liegt komplett unter der Erde. Darauf folgen 2 volle Stockwerke und ein 3. Stockwerk mit einem Flachdach, wo die bleibende Deckenfläche des unteren Geschosses als Balkon verwendet wird.
Jetzt meine Frage:
Nehmen wir an, die vollen Stockwerke, haben eine GRZ von jeweils 40% und somit insgesamt 80%.
Wird das 3. Stockwerk in der GFZ mit berücksichtigt, wenn es eine GRZ von 30% haben sollte?
Genauere Werte kenne ich allerdings noch nicht. Ich werde später das Bauamt unserer Gemeinde anrufen und um Einsicht bitten.
Das habe ich bereits schonmal gemacht, die Mitarbeiterin die für diese Baugenehmigung zuständig war, war nicht da und der Kollege konnte mir damals nicht erklären wieso das genehmigt wurde. Seine Worte: ,, Kann es mir selbst nicht erklären. Die haben den Architekt gewechselt und dann kam irgendwie eine Genehmigubg zustande.''
Die einzigste Info die ich damals bekommen habe war, das das Haus eine Höhe von 9,90m haben wird.
Die gesamte Gegend die zu dem Bebaungsplan gehört, besteht aus 1-2 Familienhäuser.
Jetzt steht bereits das Erdgeschoss und es sieht deutlich größer wie 40% der Grundstückfläche aus. Das ist aber erstmal ein anderes Thema.
Bundesland ist Hessen (Kreis: Lahn-Dill-Kreis)
Im Bebaungsplan steht nur, 2 volle Stockwerke mit offener Bauweise, GRZ 0,4 und GFZ 0,8.
Der Keller, liegt komplett unter der Erde. Darauf folgen 2 volle Stockwerke und ein 3. Stockwerk mit einem Flachdach, wo die bleibende Deckenfläche des unteren Geschosses als Balkon verwendet wird.
Jetzt meine Frage:
Nehmen wir an, die vollen Stockwerke, haben eine GRZ von jeweils 40% und somit insgesamt 80%.
Wird das 3. Stockwerk in der GFZ mit berücksichtigt, wenn es eine GRZ von 30% haben sollte?
Genauere Werte kenne ich allerdings noch nicht. Ich werde später das Bauamt unserer Gemeinde anrufen und um Einsicht bitten.
Das habe ich bereits schonmal gemacht, die Mitarbeiterin die für diese Baugenehmigung zuständig war, war nicht da und der Kollege konnte mir damals nicht erklären wieso das genehmigt wurde. Seine Worte: ,, Kann es mir selbst nicht erklären. Die haben den Architekt gewechselt und dann kam irgendwie eine Genehmigubg zustande.''
Die einzigste Info die ich damals bekommen habe war, das das Haus eine Höhe von 9,90m haben wird.
Die gesamte Gegend die zu dem Bebaungsplan gehört, besteht aus 1-2 Familienhäuser.
Jetzt steht bereits das Erdgeschoss und es sieht deutlich größer wie 40% der Grundstückfläche aus. Das ist aber erstmal ein anderes Thema.
Bundesland ist Hessen (Kreis: Lahn-Dill-Kreis)
Nachbar baut ein großes Gebäude.
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