mercredi 22 février 2017

Verjährung auf anspruch einer Schlußrechnung

Hallo, ich habe gerade festgestellt das ich einen Bauvertrag aus dem Jahr 2013 noch nicht abgerechnet habe.
Nachdem ich hier ca. 99 % der Arbeiten Fertiggestellt habe meinte die Architektin, das ich eine Treppe die in meinem Auftrag war erstmal noch nicht einbauen soll und diese sich meldet, sowie ich diese einbauen kann. Bis heute hat sich die Architektin nicht gemeldet. Es gibt nur eine Teilabnahme aber keine Endabnahme und auch noch keine Schlußrechnung, auch wurde der Vertrag bis heute nicht gekündigt. Meine Frage wäre, ob ich die Schlussrechnung noch stellen kann, oder ob sie verjährt ist.


Verjährung auf anspruch einer Schlußrechnung

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