vendredi 23 décembre 2016

Dachstuhlerneuerung - Baugenehmigung

Wir haben ein EFH in NRW erworben und möchten dieses nun modernisieren, so dass ich künftig wohl des Öfteren Hilfe und Meinungen brauchen werde.

Erster Schritt soll die Dachsanierung sein. Dafür überlege ich den kompletten Dachstuhl (1960) auszutauschen und gegen einen neuen inkl. Dämmung/Ziegeln/Verkleidung. Ferner soll eine neue Dachgaube integriert werden.

Nun meine Frage:

Muss in NRW der Austausch des Dachstuhls vorab genehmigt werden, so dass ein Architekt einzuschalten ist?
Ist es richtig, dass eine Gaube, die weniger als 1/3 der Außenwand beträgt, nach §66 LBO genehmigungsfrei ist?

Ich bedanke mich schon jetzt für eure Hilfe!


Dachstuhlerneuerung - Baugenehmigung

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