Guten Tag an alle,
ich habe eine Frage zu einer an mich gestellten Rechnung und hoffe, dass mir hier jemand weiter helfen kann.
Ich habe von einer Firma im Rahmen meines Hausumbaus eine Porenbetondecke legen lassen. Diese wird von einem Betonunterzug in 2 Teile unterteilt.
Nun habe ich hierfür die Rechnung der Firma erhalten. In dieser war die Decke nach qm abgerechnet und der Unterzug natürlich gesondert aufgeführt und abgerechnet. So weit, so gut.
Allerdings wurde bei der Fläche der Decke der Unterzug nicht abgezogen. Mein Bauberater sagte hierzu, dass dies korrekt ist, da der Unterzug genau 2,5qm groß ist und nach VOB Öffnungen bis zu dieser Größe übermessen werden können.
Meine Frage nun, zählt ein Unterzug der fast in Raummitte die Decke komplett in 2 Hälften teilt als Öffnung die übermessen werden kann und muss ich diesen jetzt praktisch 2x bezahlen.
Für hilfreiche Antworten vielen Dank im Voraus!
ich habe eine Frage zu einer an mich gestellten Rechnung und hoffe, dass mir hier jemand weiter helfen kann.
Ich habe von einer Firma im Rahmen meines Hausumbaus eine Porenbetondecke legen lassen. Diese wird von einem Betonunterzug in 2 Teile unterteilt.
Nun habe ich hierfür die Rechnung der Firma erhalten. In dieser war die Decke nach qm abgerechnet und der Unterzug natürlich gesondert aufgeführt und abgerechnet. So weit, so gut.
Allerdings wurde bei der Fläche der Decke der Unterzug nicht abgezogen. Mein Bauberater sagte hierzu, dass dies korrekt ist, da der Unterzug genau 2,5qm groß ist und nach VOB Öffnungen bis zu dieser Größe übermessen werden können.
Meine Frage nun, zählt ein Unterzug der fast in Raummitte die Decke komplett in 2 Hälften teilt als Öffnung die übermessen werden kann und muss ich diesen jetzt praktisch 2x bezahlen.
Für hilfreiche Antworten vielen Dank im Voraus!
Übermessen Unterzug in Decke möglich?
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