Hallo zusammen,
ich plane derzeit einen Neubau eines EFH mit ca. 230-240qm Wohnfläche sowie einem Keller.
Als Heizung bevorzuge ich Gasheizung mit Fußbodenheizung in den Wohnräumen. Ein Holzofen soll zudem im Wohn-/Esszimmer platziert werden.
Eine KfW-Förderung möchte ich nicht beanspruchen.
Ich habe nicht vor, eine Lüftungsanlage zu verbauen.
Jetzt bin ich jedoch verwirrt was es KfW55, EnEV 2016 (bzw. die verschärfte 2014er Version) angeht.
Nach dem EnEV 2016 ist ja z.B. eine reine Gasheizung nicht mehr möglich, sondern nur in Verbindung mit einer Solarthermie.
Muss ich beim einreichen des Bauantrags was beachten?
Wird sowas geprüft/abgefragt oder ist das letztendlich meine Sache, nach welchem Standard (oder nicht Standard) ich mein Haus baue?
Ich hätte schon geplant, mich einigermaßen an gewisse Energiestandards zu halten - wenn es die Preise zulassen.
Viele Grüße
ich plane derzeit einen Neubau eines EFH mit ca. 230-240qm Wohnfläche sowie einem Keller.
Als Heizung bevorzuge ich Gasheizung mit Fußbodenheizung in den Wohnräumen. Ein Holzofen soll zudem im Wohn-/Esszimmer platziert werden.
Eine KfW-Förderung möchte ich nicht beanspruchen.
Ich habe nicht vor, eine Lüftungsanlage zu verbauen.
Jetzt bin ich jedoch verwirrt was es KfW55, EnEV 2016 (bzw. die verschärfte 2014er Version) angeht.
Nach dem EnEV 2016 ist ja z.B. eine reine Gasheizung nicht mehr möglich, sondern nur in Verbindung mit einer Solarthermie.
Muss ich beim einreichen des Bauantrags was beachten?
Wird sowas geprüft/abgefragt oder ist das letztendlich meine Sache, nach welchem Standard (oder nicht Standard) ich mein Haus baue?
Ich hätte schon geplant, mich einigermaßen an gewisse Energiestandards zu halten - wenn es die Preise zulassen.
Viele Grüße
EFH Neubau: Erfüllung eines Standards?
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