Mir ist doch just mein Problem mit den Nachbarn eingefallen und vielleicht kennt sich der ein oder andere hier mit der bauch/-rechtlichen Seite aus und kann mir zu den Problemen etwas sagen.
Seit Anfang August sind wir Besitzer eines Grundstückes in Niedersachsen. Nachbarschaft soweit ok, wir haben uns überall vorgestellt und die netten Nachbarn kennen gelernt.
Wir haben das letzte Grundstück in dieser Nachbarschaft gekauft bzw dem Vorbesitzer der auf diesem Grundstück nie gebaut hat, das Grundstück abgekauft.
Vor knapp 2 Monaten wurde mit der Bodenplatte unseres Häuschens und der Garage angefangen und da ging das Elend mit den Nachbarn (bzw der NachbarIN) los.
Deren Schlafzimmerfenster geht von der Terrasse rechts ab und jetzt guckt sie natürlich auf unsere Garagenwand.
Zum besseren Verständnis ein grob skizzierter Lageplan der beiden Häuser:
Lageplan.jpg
Wir dürfen eine Doppelgarage von 6x8,5m auf die Grenze bauen (und haben auch die Baugenehmigung dafür) die direkt an die Terrasse (rechts) des Nachbarn grenzt.
Theoretisch ist uns die Terrasse sowas von schnuppe, aber der Streit hat damit begonnen, dass die Terrassenplatten überstehen und zusätzlich an dieser Terrasse eine Regenrinne angebracht ist. Beides ragt etwa 20 cm auf unser Grundstück rein (rot markierter Bereich) und das Wasser wird noch auf unser Grundstück abgeleitet.
- Wir wissen, dass die Nachbarn diese Terrasse auf Grenze gar nicht hätten bauen dürfen (das Haus ist etwa 10-12 Jahre alt), dürfen wir verlangen diese zu entfernen? Oder gilt hier Bestandsschutz?
(Der nette Herr vom Bauamt möchte mir partout keine definitive Aussage dazu geben und windet sich aus allem raus - ich bezweifle dass die Terrasse beim Bauamt genehmigt wurde)
Der grün markierte Bereich zeigt eine Hecke von 2m Höhe an. Die Stämme stehen direkt auf Grenze, das Blätterwerk ragt z.T. auf unser Grundstück.
- ich weiß dass der Nachbar nen Grenzabstand einhalten muss, wenn nicht darf die Hecke nicht höher als 1,20m sein. Da wir aber nicht Erstbesitzer sind: darf ich verlangen dass die Hecke auf 1,20m zurückgeschnitten wird?
Die Garage des Nachbarn steht so weit vorne am Grundstück dass dort kein Auto vor parken kann. Ist das so überhaupt erlaubt? Muss da nicht mindestens eine Autolänge platz sein?
Sorry für die (vielleicht) blöde Fragestellung die hier bestimmt zig mal schon durchgekaut wurde.
Ich habe mich auch schon versucht im Internet schlau zu machen - aber entweder nichts gefunden oder schwammige Formulierungen wo ich nicht weiß ob diese für uns als Zweitbesitzer des Grundstücks gelten.
Seit Anfang August sind wir Besitzer eines Grundstückes in Niedersachsen. Nachbarschaft soweit ok, wir haben uns überall vorgestellt und die netten Nachbarn kennen gelernt.
Wir haben das letzte Grundstück in dieser Nachbarschaft gekauft bzw dem Vorbesitzer der auf diesem Grundstück nie gebaut hat, das Grundstück abgekauft.
Vor knapp 2 Monaten wurde mit der Bodenplatte unseres Häuschens und der Garage angefangen und da ging das Elend mit den Nachbarn (bzw der NachbarIN) los.
Deren Schlafzimmerfenster geht von der Terrasse rechts ab und jetzt guckt sie natürlich auf unsere Garagenwand.
Zum besseren Verständnis ein grob skizzierter Lageplan der beiden Häuser:
Lageplan.jpg
Wir dürfen eine Doppelgarage von 6x8,5m auf die Grenze bauen (und haben auch die Baugenehmigung dafür) die direkt an die Terrasse (rechts) des Nachbarn grenzt.
Theoretisch ist uns die Terrasse sowas von schnuppe, aber der Streit hat damit begonnen, dass die Terrassenplatten überstehen und zusätzlich an dieser Terrasse eine Regenrinne angebracht ist. Beides ragt etwa 20 cm auf unser Grundstück rein (rot markierter Bereich) und das Wasser wird noch auf unser Grundstück abgeleitet.
- Wir wissen, dass die Nachbarn diese Terrasse auf Grenze gar nicht hätten bauen dürfen (das Haus ist etwa 10-12 Jahre alt), dürfen wir verlangen diese zu entfernen? Oder gilt hier Bestandsschutz?
(Der nette Herr vom Bauamt möchte mir partout keine definitive Aussage dazu geben und windet sich aus allem raus - ich bezweifle dass die Terrasse beim Bauamt genehmigt wurde)
Der grün markierte Bereich zeigt eine Hecke von 2m Höhe an. Die Stämme stehen direkt auf Grenze, das Blätterwerk ragt z.T. auf unser Grundstück.
- ich weiß dass der Nachbar nen Grenzabstand einhalten muss, wenn nicht darf die Hecke nicht höher als 1,20m sein. Da wir aber nicht Erstbesitzer sind: darf ich verlangen dass die Hecke auf 1,20m zurückgeschnitten wird?
Die Garage des Nachbarn steht so weit vorne am Grundstück dass dort kein Auto vor parken kann. Ist das so überhaupt erlaubt? Muss da nicht mindestens eine Autolänge platz sein?
Sorry für die (vielleicht) blöde Fragestellung die hier bestimmt zig mal schon durchgekaut wurde.
Ich habe mich auch schon versucht im Internet schlau zu machen - aber entweder nichts gefunden oder schwammige Formulierungen wo ich nicht weiß ob diese für uns als Zweitbesitzer des Grundstücks gelten.
Grenzabstände, Nachbarschaftsthemen (2)
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