Hallo,
mein Schornstein bekommt eine Verlängerung.
Da die Gesamtlänge über Dach (also Schornsteinkopf + Verlängerung) dann größer 3 Meter ist, möchte und müßte ich die Verlängerung zusätzlich noch "abspannen" (also nicht mit Seil sondern zwei Stahlstangen zum Dach).
Nun müßte der Schornsteinfeger sich, wenn er zum Kehren auf die Plattform klettert (diese befindet sich direkt über dem Austritt des Schornsteins aus dem Dach, der Schornstein geht also nicht durch den First, das Ausstiegsfenster ist neben dem Schornstein, Tritte sind genügend und vorschriftsmäßig vorhanden) einmal etwas unter der Abspannung durchbücken.
Gibt es hierzu Vorschriften, die zu beachten sind? Von wegen Schornsteinfeger läuft gegen die Stange und fällt vom Dach (oder hält sich an der Stange fest und reißt mir die Verlängerung ab)?
DIN 18160 Teil 5 sagt, daß einzelne Balken o.ä. in Verkehrswege bis auf 1,60 Meter Höhe reinragen dürfen. Inwieweit dies auch für die Dachfläche gilt und ab wo dann die 1,60 zu messen wären, bleibt fraglich.
Mein Schornsteinfeger ist da relativ locker und balanciert im Zwischenboden auch mal von Balken zu Balken oder nagelt sich selber Tritthilfen aus Dachlatten an, ich hätte es aber gerne 100% korrekt.
Gruß,
Martin
mein Schornstein bekommt eine Verlängerung.
Da die Gesamtlänge über Dach (also Schornsteinkopf + Verlängerung) dann größer 3 Meter ist, möchte und müßte ich die Verlängerung zusätzlich noch "abspannen" (also nicht mit Seil sondern zwei Stahlstangen zum Dach).
Nun müßte der Schornsteinfeger sich, wenn er zum Kehren auf die Plattform klettert (diese befindet sich direkt über dem Austritt des Schornsteins aus dem Dach, der Schornstein geht also nicht durch den First, das Ausstiegsfenster ist neben dem Schornstein, Tritte sind genügend und vorschriftsmäßig vorhanden) einmal etwas unter der Abspannung durchbücken.
Gibt es hierzu Vorschriften, die zu beachten sind? Von wegen Schornsteinfeger läuft gegen die Stange und fällt vom Dach (oder hält sich an der Stange fest und reißt mir die Verlängerung ab)?
DIN 18160 Teil 5 sagt, daß einzelne Balken o.ä. in Verkehrswege bis auf 1,60 Meter Höhe reinragen dürfen. Inwieweit dies auch für die Dachfläche gilt und ab wo dann die 1,60 zu messen wären, bleibt fraglich.
Mein Schornsteinfeger ist da relativ locker und balanciert im Zwischenboden auch mal von Balken zu Balken oder nagelt sich selber Tritthilfen aus Dachlatten an, ich hätte es aber gerne 100% korrekt.
Gruß,
Martin
Schornsteinabspannung, Bewegungsraum für den Schornsteinfeger?
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