Hallo liebe Bauexperten.
Wir werden gemeinsam mit der Frau einen L - förmigen Winkelbungalow über einen BT erwerben.
Dieser hat Außenmaße von 12,6 m in der Breite & 13,10 m in der Länge.
Das Grundstück hat folgende Abmessungen 22m breit & 29m lang.
Jetzt geht es um die Einordnung des Baukörpers auf dem Grundstück.
Anfangs war ich sehr dafür, das Haus nur so weit von der Straße weg zu bauen, wie nötig, um so hinten raus mehr Fläche für den Garten zur Verfügung zu haben & die Versorgungsleitungen so kurz wie möglich zu halten.
Wenn ich mir den Grundriss so anschaue, beschleicht uns von Tag zu Tag mehr das Gefühl, das der Baukörper aus praktischen & optischen gründen ( Gesamtbild ) weiter auf das Grundstück sollte, was aber auf kosten der Gartengrösse geschehen müsste.
Die jetzige Einordnung, sieht ab Ende des Dachüberstandes 11m Garten bis Grundstücksgrenze & in der Breite bleibt es bei den besagten 22m vor. Eine Terrasse ist im Winkel des Bungalows mit ca 21 Quadratmeter vorgesehen.
Alles beides zusammen beläuft sich auf ca. 260 Quadratmeter nutzbare Freizeit & Gartenfläche, welche wir nur ungern hergeben möchten.
Erschwerend kommt ein Landhauseingang hinzu, der das Gesamtbild noch etwas in Straßenrichtung drängt.
Ich muss dazu sagen, dass auf der Straße max. 20 Autos am Tag vorbei fahren ( Privatweg durch BT errichtet ) wir uns aber dennoch einen räumlichen Abstand zu dieser Straße irgendwie wünschten.
Wie würdet ihr das, unter folgenden Gesichtspunkten Händeln ?
- Die Frau & ich sehr große Gartenfans.
- Der Lebensmittelpunkt im Freizeitbereich wird/soll die Gartenseite werden.
Über Anregungen & Hinweise danken wir bereits im Voraus.
image.jpg
Wir werden gemeinsam mit der Frau einen L - förmigen Winkelbungalow über einen BT erwerben.
Dieser hat Außenmaße von 12,6 m in der Breite & 13,10 m in der Länge.
Das Grundstück hat folgende Abmessungen 22m breit & 29m lang.
Jetzt geht es um die Einordnung des Baukörpers auf dem Grundstück.
Anfangs war ich sehr dafür, das Haus nur so weit von der Straße weg zu bauen, wie nötig, um so hinten raus mehr Fläche für den Garten zur Verfügung zu haben & die Versorgungsleitungen so kurz wie möglich zu halten.
Wenn ich mir den Grundriss so anschaue, beschleicht uns von Tag zu Tag mehr das Gefühl, das der Baukörper aus praktischen & optischen gründen ( Gesamtbild ) weiter auf das Grundstück sollte, was aber auf kosten der Gartengrösse geschehen müsste.
Die jetzige Einordnung, sieht ab Ende des Dachüberstandes 11m Garten bis Grundstücksgrenze & in der Breite bleibt es bei den besagten 22m vor. Eine Terrasse ist im Winkel des Bungalows mit ca 21 Quadratmeter vorgesehen.
Alles beides zusammen beläuft sich auf ca. 260 Quadratmeter nutzbare Freizeit & Gartenfläche, welche wir nur ungern hergeben möchten.
Erschwerend kommt ein Landhauseingang hinzu, der das Gesamtbild noch etwas in Straßenrichtung drängt.
Ich muss dazu sagen, dass auf der Straße max. 20 Autos am Tag vorbei fahren ( Privatweg durch BT errichtet ) wir uns aber dennoch einen räumlichen Abstand zu dieser Straße irgendwie wünschten.
Wie würdet ihr das, unter folgenden Gesichtspunkten Händeln ?
- Die Frau & ich sehr große Gartenfans.
- Der Lebensmittelpunkt im Freizeitbereich wird/soll die Gartenseite werden.
Über Anregungen & Hinweise danken wir bereits im Voraus.
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Einordnung des Baukörpers auf dem Grundstück
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