mardi 1 décembre 2015

Eigenüberwachungsprüfungen nach ZTVE-StB 94

Hallo,
ich habe folgende Frage an die Erdbau-Bauleitungsspezialisten:

Eigenüberwachungsprüfungen nach ZTVE-StB 94 ist vertraglich gefordert, danach heisst es:

Nach ZTVE-StB 94, Abschnitt 1.6.3 sind „ Eigenüberwachungsprüfungen Prüfungen des Auftragnehmers, um festzustellen, ob die Güteeigenschaften der Baustoffe, der Baustoffgemische und der fertigen Leistung der vertraglichen Anforderung entsprechen.
Der Auftragnehmer hat diese Prüfungen während der Ausführung mit der gebotenen Sorgfalt und im erforderlichen Umfang durchzuführen. Die Kosten für diese Eigenüberwachungsprüfungen werden - mit Ausnahme der nachträglich vereinbarten oder angeordneten - nicht gesondert vergütet. „

Die Leistung wird hiernach also nicht gesondert vergütet.

Die Frage, die ich mir gerade stelle:

Hat der AG ein Recht sich die Ergebnisse dieser Eigenüberwachungsprüfungen zur Prüfung vorlegen zu lassen, ohne Vergütung?

Oder muß er sich auf eine Aussage "Haben wir durchgeführt, das paßt alles." verlassen, bzw. wenn Zweifel an der Ausführung bestehen, muß er zusätzliche Prüfungen beauftragen (und dann auch bezahlen)?


Eigenüberwachungsprüfungen nach ZTVE-StB 94

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