Hallo zusammen,
kann man davon ausgehen, dass die Einhaltung der DIN 4124 bei einer notwendigen Böschung am Rand einer Grundstückszufahrt den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht? Ist die DIN 4124 vielleicht sogar baurechtlich eingeführt?
Hintergrund: Ein Grundstücksverkäufer sagt die Erschließung in Form einer Zufahrt vertraglich zu. Später kommt dann die Aufforderung: Die notwendige Hangsicherung möge aber bitteschön der Käufer übernehmen.
kann man davon ausgehen, dass die Einhaltung der DIN 4124 bei einer notwendigen Böschung am Rand einer Grundstückszufahrt den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht? Ist die DIN 4124 vielleicht sogar baurechtlich eingeführt?
Hintergrund: Ein Grundstücksverkäufer sagt die Erschließung in Form einer Zufahrt vertraglich zu. Später kommt dann die Aufforderung: Die notwendige Hangsicherung möge aber bitteschön der Käufer übernehmen.
Erschließung mit Böschung
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