vendredi 4 septembre 2015

Vollerschlossenes, teilerschlossenes, nicht erschlossenes Grundstück in NRW

Wir haben diese Jahr ein angeblich vollerschlossenes Grundstück gekauft. Auf dem Weg zur Baugenehmigung stellt sich heraus, dass wir für die Niederschlagsentwässerung einen min. 6 m tiefen (ø 1,5 m) Versickerungsschacht benötigen. Dies sind Kosten die wir nicht kalkuliert haben, da wir davon ausgegangen sind das alle Anschlüsse auf dem Grundstück liegen.
Nun stellt sich die Frage, hat der Grundstücksverkäufer uns übers Ohr gehauen?


Vollerschlossenes, teilerschlossenes, nicht erschlossenes Grundstück in NRW

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