Sehr geehrtes Forum,
meine Rasenfläche im Garten ist von einem angrenzenden Rabattenstreifen umgeben.
Der Untergrund (Mutterboden) dieses Rabattenstreifens ist dabei mit einem Unkrautvlies bedeckt.
Auf dem Vlies befindet sich eine Schicht von 2 cm Granitsplitsteinen (Körnung 1-2 cm).
Das Unkrautvlies ist vielfach durchstochen, in die Löcher sind viele Pflanzen eingesetzt.
Meine zwei Fragen:
1.
Muss dieser Rabattenstreifen gemäß BauNVO 1990 oder sonstiger Vorschriften (Stadt Wolfsburg) in die Berechnung der Grundflächenzahl (GRZ 2) einbezogen werden ?
2.
Gilt der Rabattenstreifen in dieser Ausführung als versiegelte Fläche ? (voll versiegelt, stark versiegelt,...) ?
Vielen Dank im voraus für eure Antworten.
Gruß Winnetou
meine Rasenfläche im Garten ist von einem angrenzenden Rabattenstreifen umgeben.
Der Untergrund (Mutterboden) dieses Rabattenstreifens ist dabei mit einem Unkrautvlies bedeckt.
Auf dem Vlies befindet sich eine Schicht von 2 cm Granitsplitsteinen (Körnung 1-2 cm).
Das Unkrautvlies ist vielfach durchstochen, in die Löcher sind viele Pflanzen eingesetzt.
Meine zwei Fragen:
1.
Muss dieser Rabattenstreifen gemäß BauNVO 1990 oder sonstiger Vorschriften (Stadt Wolfsburg) in die Berechnung der Grundflächenzahl (GRZ 2) einbezogen werden ?
2.
Gilt der Rabattenstreifen in dieser Ausführung als versiegelte Fläche ? (voll versiegelt, stark versiegelt,...) ?
Vielen Dank im voraus für eure Antworten.
Gruß Winnetou
Zählen Gartenrabatten zur Grundflächenzahl GRZ 2 ?
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