Hallo.
Ich beabsichtige, auf einer Gaube eine Terrasse zu errichten. Der Zugang zu dieser Terrasse würde über eine Balkontür (Dachausstiegsfenster) aus einem Spitzdachausbau erfolgen. Die Gaube (Bestand, neu gedämmt) befindet sich in der 4.Etage (Dachausbau/Endgeschoss) eines Mehrfamilienhauses in Hamburg und ist nur an meiner Wohnung angebracht.
Hat jemand Erfahrungen mit solche Bauvorhaben?
Ist es grundsätzlich genehmigungspflichtig? Bejahendenfalls: zu welchem Zeitpunkt muss der Bauantrag eingereicht werden(kann ich den Antrag nachträglich einreichen)?
Bin ein wenig unbeholfen und wäre über jegliche Ratschläge dankbar
Vielen Dank
Ich beabsichtige, auf einer Gaube eine Terrasse zu errichten. Der Zugang zu dieser Terrasse würde über eine Balkontür (Dachausstiegsfenster) aus einem Spitzdachausbau erfolgen. Die Gaube (Bestand, neu gedämmt) befindet sich in der 4.Etage (Dachausbau/Endgeschoss) eines Mehrfamilienhauses in Hamburg und ist nur an meiner Wohnung angebracht.
Hat jemand Erfahrungen mit solche Bauvorhaben?
Ist es grundsätzlich genehmigungspflichtig? Bejahendenfalls: zu welchem Zeitpunkt muss der Bauantrag eingereicht werden(kann ich den Antrag nachträglich einreichen)?
Bin ein wenig unbeholfen und wäre über jegliche Ratschläge dankbar
Vielen Dank
Terrasse auf Gauben
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