Hallo zusammen,
noch eine Frage zu dem Gutachten, was mir so in anderen Gutachten noch nicht begegnet ist.
Auf den Ertragswert eines Wohn/Geschäftshauses wird ein 20% Abschlag (also Kürzung) auf Basis des "Erfahrungswert" des Gutachters gemacht, obwohl dadurch die IST-Werte (also der Ertrag der aktuellen Mieten ) quasi abgewertet wird und das bei einem angewendeten Kapitalisierungszins von 7% der genau dem Marktbericht des Gutachterausschusses entspricht (bei einer Standardabweichung von +/- 1,5%)
Wenn ich den Abschlag zurückrechne, wäre ich bei einem Kapitalisierungszins von 9%. (gleicher Ertragswert dann)
Was kann der Grund sein, obwohl doch vorhandene Ist-Werte (sprich Mietverträge) dem entgegenstehen?
Danke
noch eine Frage zu dem Gutachten, was mir so in anderen Gutachten noch nicht begegnet ist.
Auf den Ertragswert eines Wohn/Geschäftshauses wird ein 20% Abschlag (also Kürzung) auf Basis des "Erfahrungswert" des Gutachters gemacht, obwohl dadurch die IST-Werte (also der Ertrag der aktuellen Mieten ) quasi abgewertet wird und das bei einem angewendeten Kapitalisierungszins von 7% der genau dem Marktbericht des Gutachterausschusses entspricht (bei einer Standardabweichung von +/- 1,5%)
Wenn ich den Abschlag zurückrechne, wäre ich bei einem Kapitalisierungszins von 9%. (gleicher Ertragswert dann)
Was kann der Grund sein, obwohl doch vorhandene Ist-Werte (sprich Mietverträge) dem entgegenstehen?
Danke
Freie Marktanpassung im Gutachten
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