lundi 2 mars 2015

ENEV - sommerlicher Wärmeschutz

Hallo.

Folgender Sachverhalt. Wir werden in den nächsten Monaten mit dem Bau eines KfW 70 Haus beginnen. Besser gesagt wir lassen bauen, über einen GÜ.

Nun wurde uns in einem Schreiben dargelegt, welches wir unterschreiben sollen, dass der sommerliche Wärmeschutz in der Küche nicht gewährleistet werden kann, der GÜ uns darauf hinweist und wir auf eigenen Wunsch auf Zusatzmassnahmen verzichten.

Hintergrund ist der, dass im EG nur im Wohnzimmer, nicht jedoch in der Küche Rollläden geplant sind.



Daraufhin habe ich natürlich nachgefragt, ob dies irgendwelche baurechtlichen oder sonstigen Konsequenzen hat. Als Antwort erhielt ich, dass zwar der sommerliche Wärmeschutz grundsätzlich gem. ENEV eingehalten werden müsste, das Nichteinhalten jedoch nicht sanktioniert würde und man somit auch nicht ordnungswidrig handelt, obwohl die ENEV es eigentlich verlangt.



Meine Frage ist nun, stimmt das? Oder hat dies sehr wohl baurechtlichen oder andere Konsequenzen, wenn der sommerliche Wärmeschutz nicht eingehalten wird?



Danke für die Hilfe!





ENEV - sommerlicher Wärmeschutz

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