Hallo,
darf man im Hinblick auf die Sicherheitsvorschriften bei Gasleitungen eine Gaseitung bei einem Neubau an der Grundstücksgrenze innerhalb der Wärmedämmung verlegen?
Denn wenn der Nachbar ebenfalls an der Grenze bauen würde, wäre die Gasleitung zugebaut und zudem könnte der Nachbar direkt an der Grundstücksgrenze einen Kamin oder ähnliche betreiben was dazu führen würde das direkt hinter dem Feuer des Kamin eine Gasleitung wäre.
Die Gasleitung verläuft übrigens zusammen mit der Frischwasserleitung.
Beide Leitungen kommen weil das Gebäude nicht unterkellert ist und keine Durchführungen in der Bodenplatte gemacht wurden seitlich an dem Gebäude hoch und laufen dann in die Wämedämmung und verlaufen dann etwa 7 Meter in der Wärmedämmung und gehen dann durch einen Durchbruch in der Wand in das Haus.
Auch dürfte sich dabei wohl Kondensat in der Wärmedämmung bilden oder nicht?
Gruß
Darius
darf man im Hinblick auf die Sicherheitsvorschriften bei Gasleitungen eine Gaseitung bei einem Neubau an der Grundstücksgrenze innerhalb der Wärmedämmung verlegen?
Denn wenn der Nachbar ebenfalls an der Grenze bauen würde, wäre die Gasleitung zugebaut und zudem könnte der Nachbar direkt an der Grundstücksgrenze einen Kamin oder ähnliche betreiben was dazu führen würde das direkt hinter dem Feuer des Kamin eine Gasleitung wäre.
Die Gasleitung verläuft übrigens zusammen mit der Frischwasserleitung.
Beide Leitungen kommen weil das Gebäude nicht unterkellert ist und keine Durchführungen in der Bodenplatte gemacht wurden seitlich an dem Gebäude hoch und laufen dann in die Wämedämmung und verlaufen dann etwa 7 Meter in der Wärmedämmung und gehen dann durch einen Durchbruch in der Wand in das Haus.
Auch dürfte sich dabei wohl Kondensat in der Wärmedämmung bilden oder nicht?
Gruß
Darius
Darf man eine Gasleitung an Grundstücksgrenze innerhalb der Wärmedämmung verlegen?
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