Hallo Zusammen,
ich habe eine Verständnis-Frage zum EnEV (§10) bzgl. der Dämmpflicht der obersten Geschoßdecke.
Hintergrund:
Meine Frage:
Bin ich vor diesem Hintergrund ebenfalls verpflichtet, den Teil der obersten Geschoßdecke, welcher nicht ausgebaut ist, nach EnEV zu dämmen?
[Anm.: Aus meiner Sicht wäre es totaler Unfug, u.a. die Geschoßdecke der Garage zu dämmen, da keinerlei Einsparungen zu erwarten sind.]
Vielen Dank für eine Hinweis und Tipp!
ich habe eine Verständnis-Frage zum EnEV (§10) bzgl. der Dämmpflicht der obersten Geschoßdecke.
Hintergrund:
- Selbstgenutztes Einfamilienhaus (Bj. 1978)
- Einzug nach dem 01.02.2002
- Dach-(Ober-)Geschoß ist zur Hälfte ausgebaut
- Ausbau ist gedämmt und mit diversen Heizkörpern versehen und wird regelmäßig beheizt
- Obere Geschoßdecke: Beton
- Dach ist nicht gedämmt
- z.T.: Doppelgarage unter der obersten, nicht ausgebauten, Geschoßdecke
Meine Frage:
Bin ich vor diesem Hintergrund ebenfalls verpflichtet, den Teil der obersten Geschoßdecke, welcher nicht ausgebaut ist, nach EnEV zu dämmen?
[Anm.: Aus meiner Sicht wäre es totaler Unfug, u.a. die Geschoßdecke der Garage zu dämmen, da keinerlei Einsparungen zu erwarten sind.]
Vielen Dank für eine Hinweis und Tipp!
EnEV: oberste Geschoßdecke ½ ausgebaut. Rest: Dämmpflicht?
Aucun commentaire:
Enregistrer un commentaire