mercredi 4 février 2015

EnEV: oberste Geschoßdecke ½ ausgebaut. Rest: Dämmpflicht?

Hallo Zusammen,

ich habe eine Verständnis-Frage zum EnEV (§10) bzgl. der Dämmpflicht der obersten Geschoßdecke.



Hintergrund:


  • Selbstgenutztes Einfamilienhaus (Bj. 1978)

  • Einzug nach dem 01.02.2002

  • Dach-(Ober-)Geschoß ist zur Hälfte ausgebaut

  • Ausbau ist gedämmt und mit diversen Heizkörpern versehen und wird regelmäßig beheizt

  • Obere Geschoßdecke: Beton

  • Dach ist nicht gedämmt

  • z.T.: Doppelgarage unter der obersten, nicht ausgebauten, Geschoßdecke






Meine Frage:

Bin ich vor diesem Hintergrund ebenfalls verpflichtet, den Teil der obersten Geschoßdecke, welcher nicht ausgebaut ist, nach EnEV zu dämmen?



[Anm.: Aus meiner Sicht wäre es totaler Unfug, u.a. die Geschoßdecke der Garage zu dämmen, da keinerlei Einsparungen zu erwarten sind.]



Vielen Dank für eine Hinweis und Tipp!





EnEV: oberste Geschoßdecke ½ ausgebaut. Rest: Dämmpflicht?

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