Hallo,
wenn folgendes machbar ist bitte mit Gesetz,Nachweis.
Von einem Mehrfamilienhaus wird die Hälfte (Haus und Grundstück) verkauft.
Ist es möglich, das (wenn beide das wollen) das der Verkäufer unter keinen Umständen finanziell belangt wird, für die Seite vom neuen Eigentümer?
Beispiel:
Linke Seite: Neuer Eigentümer
Rechte Seite: Bisheriger Eigentümer (dem auch die Linke Seite gehörte).
Links ist ein erheblicher Baumangel aufgetreten, Sanierung notwendig. Normal müssen sich das ja Eigentümer teilen die Reparatur.
Kann man Vertraglich beschließen das der Eigentümer Rechte Seite auf keinen Fall was für die Linke Seite zahlen muss?
Zudem kann man Vertraglich beschließen das ein Eigentümer keine Sanierung des Hauses anstoßen kann (zum Nachteil des Eigentümers der Rechten Seite).
Vielen Dank
wenn folgendes machbar ist bitte mit Gesetz,Nachweis.
Von einem Mehrfamilienhaus wird die Hälfte (Haus und Grundstück) verkauft.
Ist es möglich, das (wenn beide das wollen) das der Verkäufer unter keinen Umständen finanziell belangt wird, für die Seite vom neuen Eigentümer?
Beispiel:
Linke Seite: Neuer Eigentümer
Rechte Seite: Bisheriger Eigentümer (dem auch die Linke Seite gehörte).
Links ist ein erheblicher Baumangel aufgetreten, Sanierung notwendig. Normal müssen sich das ja Eigentümer teilen die Reparatur.
Kann man Vertraglich beschließen das der Eigentümer Rechte Seite auf keinen Fall was für die Linke Seite zahlen muss?
Zudem kann man Vertraglich beschließen das ein Eigentümer keine Sanierung des Hauses anstoßen kann (zum Nachteil des Eigentümers der Rechten Seite).
Vielen Dank
Mehrfamilienhaus gewährleistung
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