Hallo liebe Gemeinde,
wir bauen zwar mit einem Architekten, dem wir grundsätzlich vertrauen -- aber an der einen oder anderen Stelle hatten wir doch den Eindruck, dass *wir* (Laien) ihn auf Dinge aufmerksam machen mussten, und für die anstehende Frage hätten wir gerne ein paar andere Meinungen.
Folgende Situation:
Grundstück (ca. 34 x 75m) in West-Ost-Ausrichtung. An der östlichen Stirnseite verläuft die Anrainer-Straße
Aktuelles Höhenprofil
2017-02 - Steinkrauß - Höhenplan - Schnitt.PDF
o Straße (Damm) ist gegenüber dem übrigen Gelände erhöht. In Süd-Nord-Richtung fällt sie etwas ab (34cm auf den 34m)
o Höchster Punkt ist also die Süd-Ost-Ecke (vlg. Höhenangaben auf Lageplan: +0.80)
o Das Grundstück (komplett Wiese mit ein paar kleineren Bäumchen darauf; Genaueres über die Bodenbeschaffenheit ist nichts bekannt) fällt von der Straße erst einmal ca. 70cm ab. An der Südkante geht es längs des Bauteppichs (von 20 bis 40m ab der Straße) nochmal ca. 25cm runter, während es an der Nordkante plan bleibt. Im westlichen Grundstücksteil bleibt die Südkante dann eben, während es an der Nordkante nochmal 40cm runtergeht (Nord-West-Ecke tiefster Punkt, der ca. 1,40m unter dem höchsten Punkt = Straßenniveau an der Süd-Ost-Ecke), aber das ist eigentlich unerheblich, weil es hier nur um die bebaute Fläche gehen soll
Der südliche Nachbar, der auch gerade ein Häuschen auf sein neu erworbenes Grundstück baut, hat massiv aufgeschüttet und seine gesamte Ost-Seite auf das auf das Staßen-Niveau seiner Süd-Ost-Ecke (+40cm über unserer Süd-Ost-Ecke) angehoben. Gegen unserem original Gelände ist durch die Aufschüttung damit eine Böschung von 1,10 bis in der Spitze 1,35m entstanden. Zu dieser erheblichen Aufschüttung hätten dem Nachbarn alle geraten (unklar, ob das Experten, Locals oder sonstwer war und ob es da hauptsächlich um Angst vor Wasser oder die Aussicht ging)
Ursprünglich hatten wir auch den Plan, unsere Ost-Seite (bis einschl. Bauteppich) deutlich aufzuschütten, nämlich auf das Niveau unserer Süd-Ost-Ecke. Damit wäre die Böschung zum südlichen Nachbarn deutlich nivelliert worden (nur noch ca. 40cm), aber natürlich zum nördlichen Nachbarn (alte Bebauung, keine Aufschüttung) ein Niveauunterschied von ca. 1m entstanden.
Dieser Niveauunterschied stellte uns dann aber vor das Problem, dass zusammen mit der Garage, die unser Architekt auf die Grenze geplant hat, die 3m-Höhengrenze überschritten worden wäre (1m Aufschüttung + 2,80 Garagenhöhe). Eine Höhenzustimmung gab es aus Dickköpfigkeit nicht. Da wir weder die Garagen ganz woanders hin haben noch 3m von der Grenze abrücken wollten (das hätte auf der Südseite die Entfernung von Wohnzimmerfenster/Südterrasse zum Nachbarn zu sehr verkürzt), schlägt uns der Architekt jetzt vor, nicht so hoch aufzuschütten und die Niveaus wie folgt einzustellen:
o Den Bereich Hof, Carport/Garage auf -60cm unter OK Straße (höchste Stelle)
o Das restliche Haus auf -20cm unter OK Straße, d.h. 2 Stufen höher
Nach diesem Aufschüttungsplan (s. Schnittzeichnung) ergäbe sich nun
2017-02 - Steinkrauß - Höhenplan - Lageplan.PDF
o Der Bereich Hof, Carport/Garage läge nur 20cm über OK des Originalgelände (das ist ja der beschränkende Faktor, damit +2,80m Garagenhöhe nicht mehr als 3m Höhe rauskommen), und -40 bis -50cm unter Straßenniveau (was bei der Länge des Zuwegs von 20m kein Problem sein dürfte allerdings sollte es dann von der Straße kommend erstmal runter und dann wieder ein bisschen rauf gehen, damit der tiefste Punkte nicht gerade im Hof / am Garagentor liegt..)
o Das Haus selbst läge nur noch 30-60cm über OK des Orginalgeländes (und -35 bis -10cm unter Straßenniveau)
Die Frage, die uns nun umtreibt: handeln wir uns mit dem tieferen Niveau / geringeren Aufschüttung ein höheres Hochwasser / Feuchtigkeitsrisiko ein? Die Lage ist nicht wirklich hochwassergefährdet (kein Fließgewässer in der Nähe), und das Haus dann zwar unter Straßenniveau, aber die Straße ist vermutlich erhöht (Damm) und die alten Grundstücke liegen alle auf dem tieferen Niveau. Zudem sind es gut 20m unversiegelte Fläche (auch den Zuweg würden wir gerne weitgehend unversiegelt lassen) von der Straße bis zur Baufläche.
Die Bauherrin ist allerdings sehr besorgt (die anderen werden nicht ohne Grund aufschütten). Da, als wir noch die höhere Aufschüttung geplant hatten, der nördliche Nachbar die Befürchtung äußerte, nun würde das ganze Wasser von der Straße und den beiden südlich liegenden, straßenwärts geneigten Grundstücken bei ihm reinlaufen, ist die Bauherrin doppelt besorgt.
Ist die Sorge berechtigt? Worauf muss man in dieser Situation ggf achten (möglichst viel Flächen unversiegelt lassen, Besonderheiten bei Bodenplatte / Abdichtung, ..)?
Vielen Dank für eure Hilfe / Kommentare..
Der Laien-Bauherr