Hallo liebe Forumkollegen!
Ich arbeite in einem Sanierungsunternehmen der Wasser- und Brandschadensanierung.
Gibt es einen vorformulierten Satz mit dem man die Gewährleistung ausschließen kann, für das ablösen von Tapeten die man nicht selbst klebt - sondern nur überstreicht.(Alt Bestand!)
Danke für eure Zeit
Ich arbeite in einem Sanierungsunternehmen der Wasser- und Brandschadensanierung.
Gibt es einen vorformulierten Satz mit dem man die Gewährleistung ausschließen kann, für das ablösen von Tapeten die man nicht selbst klebt - sondern nur überstreicht.(Alt Bestand!)
Danke für eure Zeit
Ausschluß der Gewährleistung bei Malerarbeiten
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