mercredi 22 mars 2017

bodentiefe Fenster/Türen

Hallo,

es handelt sich um das Bundesland: Hessen und einen Neubau 09/2016.

Durch die Anpassung an die Straße, die auch der Bauträger erstellte, wurde unsere Doppelhaushälfte/Lichtschächte um mehr als 30 cm nach oben gebaut.

Frage: Nützt hier die Einsichtnahme in den Freiflächenplan etwas wegen der Bauhöhe (ursprüngliche Planung/aber so jetzt ausgeführt)
Es erfolgte keinerlei Mitteilung des Bauträgers über diese Änderung.

Dadurch entstand ein Abstand von 36 cm der seitlichen bodentiefen Fenster (es ist eine normale Glastür die zu öffnen ist und eine Doppeltür die zweiflügelig zu öffnen ist) zum Boden des Stellplatzes. Es handelt sich nicht um einen Austritt auf eine Terrasse. (s. Bilder)

Unter diesen bodentiefen Fenstern (s. Bilder), befinden sich jeweils ein Lichtschacht mit Gitterabdeckung. - Ein Austritt der bei bodentiefen Fenstern ja gewünscht ist, ist bei beiden bodentiefen Fenster so nicht möglich.

Antwort des Bauträgers: "Es sind keine Terrassentüren (haben wir auch nie gesagt) sondern bodentief nach innen zu öffnende Fenster, die nicht als Austritt vorgesehen sind". - Kosten für einen Ausgleich der Höhe (Tritt/Stufe) würden sie nicht übernehmen.

Bei 36 cm Absturzkante geht es um die Sicherheit und Unfallgefahr, die ich gerne durch eine Stufe/andere Möglichkeiten? und nicht um eine Absturzsicherung (Bsp.:Französischer Balkon)!

Vielen lieben Dank für eine Nachricht, evt. auch etwas über Baurecht, bodentiefe Fenster andere Bsp. oder sogar Urteile. :28:

Mit freundlichem Gruß

T.


bodentiefe Fenster/Türen

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