Hallo zusammen,
ich bräuchte Euren/Ihren Rat bezüglich eines Nachtrags Angebots für einen Keller.
Ich bin gerade dabei in den nächsten Wochen mit einem Neubau in Hamburg/Sasel zu starten.
Es handelt sich um ein Einfamilienhaus mit Keller. An das Grundstück bin ich nur mit Bauträgerbindung gekommen.
Ich baue mit Keller (ca. 100qm Kellerfläche inclusive Fußbodenheizung). Leider habe ich bei der Vertragsunterzeichnung nicht genau aufgepasst und bin irrtümlich
davon ausgegangen das ich mit Weißer Wanne baue. Laut Bauträger ist das leider nicht so.
Im Vertrag stand die Kelleraußenwände sind 36,5 cm stark entsprechend den statischen Erfordernissen und bestehen aus
großformatigen wärmedämmenden Porenbetonsteinen im Dünnbett oder gleichwertig vermauert und außenseitig
gerappt. Die Kellerinnenwände werden nach den statischen Erfordernissen in Porenbetonsteinen ausgeführt.
Die lichte Rohbaukellerhöhe beträgt ca. 2,25 m. Die Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit erfolgt in den Außenwänden durch Einlage von
1 Sperrschicht sowie unter Terrain mittels einer zähplastischen
Bitumendickbeschichtung mit Gewebeeinlage und einer ca. 4,0 cm starken
Perimeterdämmung WLG 035 als Anfüllschutz ausgeführt. Auf der Sohlplatte wird eine
Kunststoff-Dichtungsbahn oder eine gleichwertige Bahn verschweißt verlegt.
Das Bodengutachten hat nun ergeben das eine Drainage oder eine zusätzliche Abdichtung von Nöten ist.
Jetzt habe ich folgendes Angebot erhalten, laut Bauträger soll es ein sog. Weiße Wanne sein.
WU-Betonkeller: Die Kelllerrauußßenwände bestehen aus WU- Beton-Elementwänden mit einerr Dicke von 30,0cm. Der Keller entspricht der Nutzungsklasse IA, der Beanspruchungsklasse 1 und der Ubenara:chhuunngskllasse 2,, somit unterliegt die Ausführung der Eigen- und Fremdüberrwaaccl'hung. Die Höhe der WU-Beton- Sohlplatte erhöht sich auf 25cm und die Bewehrung erhöht sich auf je eine Lage Baustahllgeweebbe der Größe Q 524 A als Ober- und Unterbewehrrung (Betongüte C25l30, zulässige Rissbreite wk = 0,2mm). Die Ausffüühhrurungng des WU-Betonketlers erfolgt grundsätzlich gemäß der DAfStb-Richtlinie "Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU Richtlinie)". Die Bauteilfugen zwischen der Sohle und den Elementwänden, sowie zwischen den einzelnen Elementwänden erhalten beschichtete Fugenbleche. Die Stoßfugen der Elementwände werden mit Gipsmörtel geschlossen. Eine zusätzliche Abdichtung gemäß DIN 18195 ist nicht erforderlich, da die Norm hier keine Anwendung findet. Diel Verlegung einer Dampfbremse ist nicht vorgesehen, d.h. die zusätzliche Abdichtungsbahn auf der Sohlplatte gemäß Pos. 5.06 des Standartleistungsverzeichnisses entfällt. Die vorgesehene Perimterdämmung an der Kelleraußenwand erhöiht sich auf 10cm, die Dämmung wird vollflächig verklebt.
Dies soll einen Mehrpreis von 16.466 EUR kosten
Hinzu kommen 4 Hochwasserdichte Kellerfenster ACO HWD 1 x 100x100 und 4 x 100x40 für 698 EUR bzw. 2384 EUR
Also alles in Allem ca. 20 K EUR Mehrkosten.
Für mich schien dieses Angebot weit überzogen, bzw. kann so nicht stimmen, da ich ja jetzt auch Fenster geplant hatte. Daher muß mindestens dieser Preis gegen den neuen Preis
gegengerechnet werden.
Hauptproblem ist aber die Mehrkosten für die "Weisse Wanne".
Kann mir hier jemand weiterhelfen, bezüglich Erfahrungswerten. Ist das realistisch oder wird hier versucht Marge zu machen.
Der Bauträger weigert sich mir eine genaue Kostenaufstellung zu zeigen. Alllein daher sollte man schon aus dem Vertrag aussteigen.
wir sind jetzt aber mehr oder weniger soweit das es losgehen könnte.
Vielen Dank für eine baldige Rückmeldung.
RalphK
ich bräuchte Euren/Ihren Rat bezüglich eines Nachtrags Angebots für einen Keller.
Ich bin gerade dabei in den nächsten Wochen mit einem Neubau in Hamburg/Sasel zu starten.
Es handelt sich um ein Einfamilienhaus mit Keller. An das Grundstück bin ich nur mit Bauträgerbindung gekommen.
Ich baue mit Keller (ca. 100qm Kellerfläche inclusive Fußbodenheizung). Leider habe ich bei der Vertragsunterzeichnung nicht genau aufgepasst und bin irrtümlich
davon ausgegangen das ich mit Weißer Wanne baue. Laut Bauträger ist das leider nicht so.
Im Vertrag stand die Kelleraußenwände sind 36,5 cm stark entsprechend den statischen Erfordernissen und bestehen aus
großformatigen wärmedämmenden Porenbetonsteinen im Dünnbett oder gleichwertig vermauert und außenseitig
gerappt. Die Kellerinnenwände werden nach den statischen Erfordernissen in Porenbetonsteinen ausgeführt.
Die lichte Rohbaukellerhöhe beträgt ca. 2,25 m. Die Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit erfolgt in den Außenwänden durch Einlage von
1 Sperrschicht sowie unter Terrain mittels einer zähplastischen
Bitumendickbeschichtung mit Gewebeeinlage und einer ca. 4,0 cm starken
Perimeterdämmung WLG 035 als Anfüllschutz ausgeführt. Auf der Sohlplatte wird eine
Kunststoff-Dichtungsbahn oder eine gleichwertige Bahn verschweißt verlegt.
Das Bodengutachten hat nun ergeben das eine Drainage oder eine zusätzliche Abdichtung von Nöten ist.
Jetzt habe ich folgendes Angebot erhalten, laut Bauträger soll es ein sog. Weiße Wanne sein.
WU-Betonkeller: Die Kelllerrauußßenwände bestehen aus WU- Beton-Elementwänden mit einerr Dicke von 30,0cm. Der Keller entspricht der Nutzungsklasse IA, der Beanspruchungsklasse 1 und der Ubenara:chhuunngskllasse 2,, somit unterliegt die Ausführung der Eigen- und Fremdüberrwaaccl'hung. Die Höhe der WU-Beton- Sohlplatte erhöht sich auf 25cm und die Bewehrung erhöht sich auf je eine Lage Baustahllgeweebbe der Größe Q 524 A als Ober- und Unterbewehrrung (Betongüte C25l30, zulässige Rissbreite wk = 0,2mm). Die Ausffüühhrurungng des WU-Betonketlers erfolgt grundsätzlich gemäß der DAfStb-Richtlinie "Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU Richtlinie)". Die Bauteilfugen zwischen der Sohle und den Elementwänden, sowie zwischen den einzelnen Elementwänden erhalten beschichtete Fugenbleche. Die Stoßfugen der Elementwände werden mit Gipsmörtel geschlossen. Eine zusätzliche Abdichtung gemäß DIN 18195 ist nicht erforderlich, da die Norm hier keine Anwendung findet. Diel Verlegung einer Dampfbremse ist nicht vorgesehen, d.h. die zusätzliche Abdichtungsbahn auf der Sohlplatte gemäß Pos. 5.06 des Standartleistungsverzeichnisses entfällt. Die vorgesehene Perimterdämmung an der Kelleraußenwand erhöiht sich auf 10cm, die Dämmung wird vollflächig verklebt.
Dies soll einen Mehrpreis von 16.466 EUR kosten
Hinzu kommen 4 Hochwasserdichte Kellerfenster ACO HWD 1 x 100x100 und 4 x 100x40 für 698 EUR bzw. 2384 EUR
Also alles in Allem ca. 20 K EUR Mehrkosten.
Für mich schien dieses Angebot weit überzogen, bzw. kann so nicht stimmen, da ich ja jetzt auch Fenster geplant hatte. Daher muß mindestens dieser Preis gegen den neuen Preis
gegengerechnet werden.
Hauptproblem ist aber die Mehrkosten für die "Weisse Wanne".
Kann mir hier jemand weiterhelfen, bezüglich Erfahrungswerten. Ist das realistisch oder wird hier versucht Marge zu machen.
Der Bauträger weigert sich mir eine genaue Kostenaufstellung zu zeigen. Alllein daher sollte man schon aus dem Vertrag aussteigen.
wir sind jetzt aber mehr oder weniger soweit das es losgehen könnte.
Vielen Dank für eine baldige Rückmeldung.
RalphK
Auf Grund von Ergebnis Bodenuntersuchung Nachtrags Angebot für Keller - überzogen?
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