Hallo,
folgende Frage:
Unser Planer hat uns folgendes gesagt:
Eine Grenzgarage muss immer auf der Grenze stehen.
Aber laut http://ift.tt/2h81EfW
unter Punkt 2: "Anforderungen" können doch auch "grenznahe Garagen" mit Grenzabstand zwischen 0 und 3 m gebaut werden.
Unsere Wandhöhe ist kleiner als 3 m. Könnten wir die Garage höher bauen wenn wir MEHR als 3 m von der Grenze wegrutschen? (Frage: erzeugt die Garage dann eigene Abstandsflächen?)
BayBO ist gültig!
danke
folgende Frage:
Unser Planer hat uns folgendes gesagt:
Eine Grenzgarage muss immer auf der Grenze stehen.
Aber laut http://ift.tt/2h81EfW
unter Punkt 2: "Anforderungen" können doch auch "grenznahe Garagen" mit Grenzabstand zwischen 0 und 3 m gebaut werden.
Unsere Wandhöhe ist kleiner als 3 m. Könnten wir die Garage höher bauen wenn wir MEHR als 3 m von der Grenze wegrutschen? (Frage: erzeugt die Garage dann eigene Abstandsflächen?)
BayBO ist gültig!
danke
Grenzgarage in Bayern
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