Liebe Forumsteilnehmer,
eine kleine Frage.
Bin Mitglied einer Bauherrengemeinschaft und nunmehr, nach Fertigstellung des Objekts, in einem Teilbereich für die Mängelverfolgung während der Gewährleistung zuständig. Wir haben die Aufgaben verteilt und bei mir landete der Bereich Sanitär.
Nunmehr (ca. 16 Monate nach Fertigstellung) erreichte mich ein Mängelbericht von einem der Bauherren, der berichtet, dass eine Badewannenarmatur tropft. Er möchte diesen Missstand im Rahmen der Gewährleistung vom Handwerker abgestellt haben.
Frage: Ist ein tropfender Wasserhahn tatsächlich ein Fall für die Handwerkergewährleistung. Als Gewährleistungsfrist sind übrigens 5 Jahre vereinbart.
Für sachkundige Antworten bedanke ich mich schon jetzt.
eine kleine Frage.
Bin Mitglied einer Bauherrengemeinschaft und nunmehr, nach Fertigstellung des Objekts, in einem Teilbereich für die Mängelverfolgung während der Gewährleistung zuständig. Wir haben die Aufgaben verteilt und bei mir landete der Bereich Sanitär.
Nunmehr (ca. 16 Monate nach Fertigstellung) erreichte mich ein Mängelbericht von einem der Bauherren, der berichtet, dass eine Badewannenarmatur tropft. Er möchte diesen Missstand im Rahmen der Gewährleistung vom Handwerker abgestellt haben.
Frage: Ist ein tropfender Wasserhahn tatsächlich ein Fall für die Handwerkergewährleistung. Als Gewährleistungsfrist sind übrigens 5 Jahre vereinbart.
Für sachkundige Antworten bedanke ich mich schon jetzt.
Tropfender Wasserhahn
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