vendredi 16 septembre 2016

Abweichung B-Plan Flachdach / Dachterrasse statt Satteldach.

Hallo zusammen,


ich hab gerade sooo einen Hals.

Wollte letzte Woche eine Bauvoranfrage beim lokalen Bauamt hier in Bayern stellen, und bin regelgerecht abgeblitzt.


Möchte gern einen 1-geschossigen Bungalow errichten. Auf dem Grundstück ist allerdings ein B-Plan mit Satteldach, 1+D und Dachneigung zwischen 40 - 50°.
Von der Kubatur ist auf dem Grundstück viel mehr möglich als ich eigentlich vorsehen möchte. Ca. 2-2,5 mal soviel Wohnfläche würde da durchaus draufpassen.


Wie seht Ihr es, bin gerade etwas erfinderisch:
Variante 1:
Angenommen ich würde ein Satteldach einreichen und "höre oberhalb der Geschossdecke mit dem Bauen auf". Geht sowas? Kann man mich zum weiterbauen zwingen?

Variante 2:
Ich nehme an eine Dachterrasse neben dem Satteldach wäre B-Plan konform. In welchem Flächen-Verhältnis müsste die Dachterrasse zum Satteldach sein? 50:50 oder 1/3 Dachterrasse 2/3 Satteldach-Geschoss, oder ggf umgekehrt?

Variante 3:
Könnte ein Satteldach auch aus einem Sonnensegel bestehen, oberhalb der Dachterrasse?


Grüsse Dummerchen


Abweichung B-Plan Flachdach / Dachterrasse statt Satteldach.

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