Hallo zusammen,
ich bin neu in diesem Forum und habe ein Anliegen. Vielleicht kennt sich ja jemand aus und kann mir weiter helfen.
Vorgeschichte:
Vor elf Jahren haben wir ein Haus im Sauerland (NRW) gekauft und saniert. Wir sind glücklich über unser Häuschen und die zentrale Lage im Ort. Neben dem Haus verläuft ein kleiner Fußgängerweg und wir grenzen direkt an einen kleinen Spielplatz. Soweit alles gut... Nach unserem Urlaub kamen wir nun nach Hause und uns erreichte ein Schreiben der Stadtwerke. Unterhalb unserer Straße wurde der Kanal erneuert und im Rahmen der Bauarbeiten wurde ein im Fußgängerweg verlaufender und baufälliger Kanal gefunden. Der Anschluß an den neuen Kanal haben die Stadtwerke erneuert und uns wurde mitgeteilt, dass uns der etwa 30 m lange Kanal im Fußgängerweg gehören würde und wir die Anschlußkosten zu tragen hätten. Im Fußgängerweg befindet sich in der Tat ein Gullideckel und beim Öffnen des Gullideckels habe ich dort einen (150 er Tonrohrzugang) entdeckt, der zu meinem Haus führt.
Ich bin davon ausgegangen, dass der Kanal im Fußgängerweg der Stadt bzw. den Stadtwerken gehört und mir der Kanal vom Haus bis zum Gullideckelschacht. Die Stadtwerke argumentieren allerdings, dass es mein Kanal sei, da ich ja alleine am Kanal hänge....
Ein Telefonat mit dem Vorbesitzer hat dann folgendes ergeben: Das Haus wurde im Jahr 1950 mit einer Sickergrube gebaut. Etwa zehn Jahre später kam der Kanal in die schmale Straße. Da dieser aber nichte sehr tief gebaut wurde, konnte mein Haus nicht direkt dorthin entwässern. Leichte Hanglage im Sauerland....
Die Stadt hat daraufhin den Kanal im Fußgängerweg gebaut und die Mutter des Vorbesitzers hat den Anschluss bis zum Gullideckel beim Tiefbauer bezahlt. Belegen kann er das allerdings nicht. Da er Tiefbauingeneur ist, hörte sich dies schon sehr glaubhaft an...
Bei der Stadt habe ich nachgefragt und mich erkundigt, ob ein Entwässerungsrecht auf dem grundstück des Fußgängerwegs eingetragen ist - wenn es mein Grundstück wäre, müsste es ja eingetragen worden sein. Dies ist nicht der Fall. Die Stadt schätze die Sachlage, so ein, dass der Kanal wohl ihr gehört. Rechtsverbindliche Aussagen macht dort allerdings keiner. Die Stadtwerke bleiben auf dem Standpunkt, dass mir der Kanal gehört, da es mein Hausanschluss wäre...
Nun meine Frage - wem gehört der etwa 30 m lange Kanal im Fußgängerweg????
Hat von euch jemand eine Idee oder kann mir weiterhelfen. Gerne kann ich euch noch eine Skizze oder Fotos zur Verfügung stellen, um die Sachlage besser zu verdeutlichen.
Gruß
brookeschielt
ich bin neu in diesem Forum und habe ein Anliegen. Vielleicht kennt sich ja jemand aus und kann mir weiter helfen.
Vorgeschichte:
Vor elf Jahren haben wir ein Haus im Sauerland (NRW) gekauft und saniert. Wir sind glücklich über unser Häuschen und die zentrale Lage im Ort. Neben dem Haus verläuft ein kleiner Fußgängerweg und wir grenzen direkt an einen kleinen Spielplatz. Soweit alles gut... Nach unserem Urlaub kamen wir nun nach Hause und uns erreichte ein Schreiben der Stadtwerke. Unterhalb unserer Straße wurde der Kanal erneuert und im Rahmen der Bauarbeiten wurde ein im Fußgängerweg verlaufender und baufälliger Kanal gefunden. Der Anschluß an den neuen Kanal haben die Stadtwerke erneuert und uns wurde mitgeteilt, dass uns der etwa 30 m lange Kanal im Fußgängerweg gehören würde und wir die Anschlußkosten zu tragen hätten. Im Fußgängerweg befindet sich in der Tat ein Gullideckel und beim Öffnen des Gullideckels habe ich dort einen (150 er Tonrohrzugang) entdeckt, der zu meinem Haus führt.
Ich bin davon ausgegangen, dass der Kanal im Fußgängerweg der Stadt bzw. den Stadtwerken gehört und mir der Kanal vom Haus bis zum Gullideckelschacht. Die Stadtwerke argumentieren allerdings, dass es mein Kanal sei, da ich ja alleine am Kanal hänge....
Ein Telefonat mit dem Vorbesitzer hat dann folgendes ergeben: Das Haus wurde im Jahr 1950 mit einer Sickergrube gebaut. Etwa zehn Jahre später kam der Kanal in die schmale Straße. Da dieser aber nichte sehr tief gebaut wurde, konnte mein Haus nicht direkt dorthin entwässern. Leichte Hanglage im Sauerland....
Die Stadt hat daraufhin den Kanal im Fußgängerweg gebaut und die Mutter des Vorbesitzers hat den Anschluss bis zum Gullideckel beim Tiefbauer bezahlt. Belegen kann er das allerdings nicht. Da er Tiefbauingeneur ist, hörte sich dies schon sehr glaubhaft an...
Bei der Stadt habe ich nachgefragt und mich erkundigt, ob ein Entwässerungsrecht auf dem grundstück des Fußgängerwegs eingetragen ist - wenn es mein Grundstück wäre, müsste es ja eingetragen worden sein. Dies ist nicht der Fall. Die Stadt schätze die Sachlage, so ein, dass der Kanal wohl ihr gehört. Rechtsverbindliche Aussagen macht dort allerdings keiner. Die Stadtwerke bleiben auf dem Standpunkt, dass mir der Kanal gehört, da es mein Hausanschluss wäre...
Nun meine Frage - wem gehört der etwa 30 m lange Kanal im Fußgängerweg????
Hat von euch jemand eine Idee oder kann mir weiterhelfen. Gerne kann ich euch noch eine Skizze oder Fotos zur Verfügung stellen, um die Sachlage besser zu verdeutlichen.
Gruß
brookeschielt
Wem gehört der Kanal - bzw. was ist ein Hausanschlusskanal?
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