mercredi 4 mai 2016

Sachverständiger während der Vertragphase

Hallo zusammen,

ich habe vor mit einem Bauträger schlüsselfertig REH ENEV2014 zu bauen. Aktuell gibt es in dem Raum, wo ich eine Immobilie suche, nur Angebote mit schlüsselfertiges Konzept.

Ich habe hier verschiedene Topics über schlüsselfertige Häuser und über verschiedene Erfahrungen mit den Bauträgern gelesen und mache mir wie jeder etwas Sorgen.

Ich befinde mich aktuell in der Reservierungsphase. Vertrag ist noch nicht abgeschlossen. Ich möchte während der Bauphase auf jeden Fall einen Sachverständigen beauftragen.

Jetzt ist aber meine Frage, ob es sich lohnt, einen Experten während der Vertragsphase einzuschalten? So wie ich verstanden habe, möchte der Bauträger keine Änderungen in seinem Vertrag haben bzw. ich weiss gar nicht wie ich den BT zu Änderungen zwingen kann. Als Weiteres hat der Bauträger eine standard Baubeschreibung. Wenn ich die Sätze aus der Baubeschreibung im Google eingebe, finde ich sogar sehr viele gleiche Baubeschreibungen von unterschliedlichen anderen Anbietern.


Besonders Sorgen mache ich mir aktuell nur beim Keller. Beim Keller gibt es zum Beispiel nur Abdichtung gegen nicht drückendes Wasser, obwohl kein Bodengutachten (siehe ganz unten, wenn ich richtig verstanden haben soll) durchgeführt worden ist. Bevor ich Vertrag abschliesse, möchte ich auf jeden Fall die genaue Aufbau von Keller klären. Nach meiner Frage kam die Antwort von Bauträger, dass es z.B. eine Perimeterdämmung geben wird, welche in der Baubeschreibung (s.u.) nicht ersichtlich ist.


Was für Einwirkung kann ein Sachverständiger während der Vertragsphase haben? Da es ja um 5 Reihenhäuser handelt und alle nach gleiches Konzept aufgebaut werden und gravierende Änderungen nicht möglich sind, vermute ich dass der SV in der Vertragsphase nicht sinnvoll ist?




Zitat:

2.3 Kellergeschoss
Fundament bzw. Fundamentplatten nach statischer Berechnung. Die Bodenplatte
wird für die Hausgruppe durchlaufend hergestellt.
Kelleraußenwände als Stahlbeton in statisch erforderlicher Stärke, mit zusätzlicher Isolierung aller Arbeits- und Dehnfugen gegen nicht drückendes Wasser
(DIN 18195) mit Dickschichtisolierung.
Kellergeschoss-Haustrennwände in Beton bzw. als Mauerwerkswände nach Statik. Kellergeschoss-Innenwände als beidseitig doppelt beplankte, ausgedämmte
Gipsständerwände (d = 12 cm).
Die Decken- und Wandoberflächen bleiben unbehandelt. Die Beton- Oberfläche
des Kellerbodens wird abgezogen. Fundamenterder nach VDI-Richtlinien.
Zitat:


Der Bauträger bzw. Generalunternehmer geht von einem ausreichend tragfähigen Baugrund von mindestens 300 kN/m² und der Bodenklasse 3 – 5 nach DIN
18300 aus. Sondergründungen sind nicht enthalten. Für den abzufahrenden Boden wird LAGA Z0 vorausgesetzt und dass kein drückendes Wasser (Grundwasser oder Schichtenwasser) ansteht. Ein ausreichender Abstand zum HGW wird
somit vorausgesetzt. Die Kellerabdichtung erfolgt gegen nicht drückendes Wasser



Sachverständiger während der Vertragphase

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