mardi 10 mai 2016

Lückenschluss zwischen zwei Gebäuden - werund wie?

Gegebenheiten:

Bestandsgebäude "Remise" 1 1/2 Geschosser als Grenzbebauung (Grenzwand) Material Ziegelstein.

Vor 15 Jahren wurde eine Fertiggarage als Nachbargrenzbebauung (2. Grenzwand) angesetzt (Beton).

Zwischen beiden Gebäuden ist eine ca. 10cm große Lücke.


Fragen:

1) Lückenschluss - sollte dieser nur oben oder auch an den Seiten gemacht werden?

2) Wer hat den Lückenschluss zu machen (Das Bestandsgebäude steht seit ca. 80 Jahre, die Garage seit 15 Jahren) - Der, der die Garage angebaut hat oder der, der das Remise saniert?


Folgendes steht im Nachbarrechtsgesetz geschrieben:

"Wer eine Grenzwand neben einer schon vorhandenen Grenzwand errichtet, ist verpflichtet, die Fuge zwischen den Grenzwänden auf seine Kosten auszufüllen und zu verschließen, falls dies den allgemeinen Regeln der Baukunst entspricht und der Baugestaltung nicht widerspricht."

Der Erbauer der zweiten Grenzwand ist berechtigt, auf eigene Kosten durch übergreifende Abdeckungen einen Anschluß herzustellen; er hat den Anschluß auf seine Kosten zu unterhalten.

...das widerspricht sich etwas - heißt das, das ein Lückenschluss gemacht werden muss oder kann?


Lückenschluss zwischen zwei Gebäuden - werund wie?

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