vendredi 13 mai 2016

Kellerboden im isolieren nach Ausschachtung --> KfW Förderung --> EnEV Richtlinie

Hallo!
Wir haben in unserem Haus mit Denkmalschutz den Keller nun ausgeschachtet, damit man hinterher vernünftig drin stehen kann.

Nun sagte unser Energieberater, welcher für die KfW Förderung 430/431 hinzugezogen wurde, dass wir den Kellerboden entsprechend mit Perimeterdämmung dämmen müssten.
Macht ja auch Sinn, da der Kellerboden stellenweise sehr viel Feuchtigkeit aufweißt, sodass wir auch eine "Sickergrube" in der Mitte des Raumes erstellt haben.

Der Plan war nun, eine Art Teichfolie auszulegen, dann XPS Matten zu verlegen, darauf eine Schüttung, darauf Estrich, dann normale Fliesen.


Nun bin ich momentan am Rätseln, wie ich auf den U-Wert von 0,30 W/(m²·K) kommen soll, und ob ich überhaupt aufgrund des Denkmalschutzes überhaupt zwingend auf diesen Wert kommen muss.

Desweiteren komme ich mit der Tabelle der EnEV nicht ganz klar, muss ich nun 0,3 (Decken und Wände) oder 0,5 (Fußbodenaufbauten) W/(m²·K) einhalten?

Was passiert, wenn ich diesen U Wert nicht einhalte, weil ich dünnere XPS Matten nehme? Bekomme ich dann die besagte KFW Förderung nicht? Oder drohen mir dann gar Strafen wie diese "bis zu 50.000€"?
Mein Energieberater ist leider nicht der redseligste... Wurde mir von meinem Heizungsbauer empfohlen (es kommt ein Gasanschluss mit einer normalen Gastherme nun ins Haus).


Leider verstehe ich von der ganzen Materie so ziemlich gar nichts, daher die Hoffnung, dass ihr mir ein wenig weiterhelfen könnt, so wie ihr es in den vielen anderen Threads schon so ausführlich getan habt! :winken
Außerdem ist es sicherlich nie verkehrt, eine zweite Meinung sich mal anzuhören :28:

Ich danke euch vielmals im Voraus!!! :28:


Ach
Es handelt sich hier um ein altes Zechenhaus Bj etwa 1905. Bzw unser Haus in in diesem Gebäude ein Reihenmittelhaus


Kellerboden im isolieren nach Ausschachtung --> KfW Förderung --> EnEV Richtlinie

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