mardi 1 décembre 2015

Wohnraumberechnung

Hallo liebe Forengemeinde,

ich bin neu in diesem Forum und habe mich natürlich angemeldet weil ich eine konkrete Frage habe.

Bei dem betroffenem Objekt handelt es sich um eine neu errichtete Dachgeschosswohnung in Köln. Nach Fertigstellung wurde die Wohnfläche neu ausgemessen, was durch die vielen Dachschrägen etc. sehr kompliziert aussieht. In Summe ist die Wohnung nun einige m² größer als im KV angegeben.

Da der KV eine Verrechnung abzüglich einer Toleranz auf die m² vorsieht, bin ich vertraglich zu einer Nachzahlung verpflichtet.

Gleichzeitig ist mir aufgefallen, dass 2 Zimmer eine Deckenhöhe von deutlich unter 2,4m (ich glaube 2,35m oder 2,36m) aufweisen. Diese Zimmer gehen aber zu 100% in die Wohnraumberechnung ein. Die Baubeschreibung sieht keine konkreten Einschränkungen in Sachen Deckenhöhe vor. Ich vermute es liegt daran, das der Trockenbauer unter die Dachkonstruktion eine doppelte Lattung vorgenommen hat, auf welche erst die Rigipsplatten montiert wurden.

Meine Frage an dieser Stelle: Wird ein Raum in NRW - Köln mit einer Deckenhöhe von <2,4m zu 100% als Wohnraum gezählt?

Was ich bisher gefunden habe ich der: §48 BauO NRW, Aufenthaltsräume, welcher 2,4m vorsieht, solange nicht anders beantragt wurde.

Auf eure Antworten bin ich gespannt,

Gruß
Paul


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