mardi 8 décembre 2015

Werkvertrag ohne Werklohn möglich?

Hallo an die Experten,
ich habe ein eher ungewöhliches Vorhaben und einigen Fragen dazu.

Ein Unternehmer (Zimmermann) soll damit beauftragt werden, ein Gebäudeteil (Fachwerkscheune) auf meinem Grundstück abzutragen. Zusätzlich sollen Anarbeitungen und neue Bauteile an den verbleibenden, bisher angrenzenden Gebäuden (Dach und Fassade) ausgeführt werden. Die Vergütung sämtlicher Leistungen soll ausschließlich durch die Überlassung der abgetragenen Baumaterialien erfolgen.
Über Art und Umfang der Arbeiten besteht bereits beidseitiges Einvernehmen. Es entünde quasi ein Pauschalauftrag.

1) Kann unter diesen Bedingungen ein gültiger Werkvertrag geschlossen werden, so dass Mängelansprüche, Gewährleistung usw. wie bei einem "normalen" Bauvertrag vereinbart sind?
2) Ist die Materialüberlassung eine zulässige Vergütung gem. BGB oder VOB/B?
3) Gibt es evtl. ein steuerrechtliches Problem, wenn es keine Rechnung und keine ausgewiesene MwSt geben wird?

Danke schon mal für eure Einschätzungen.

...und Gruß
werni


Werkvertrag ohne Werklohn möglich?

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