Hallo,
angenommen in einem Mehrfamilienhaus müsste in einer Wohnung der Unterverteiler komplett erneuert werden.
Dann wäre man ja aufgrund dieser Umbaumaßnahme rechtlich dazu verpflichtet alle Stromkabel in der Wohnung gemäß dem Stand der Technik mit FI Strang auszustatten und sofern dies nicht der Fall wäre, wäre der Austausch aller nicht FI Stromkabel zwingend vorgeschrieben.
Wie sehe es hinsichtlich der Zuleitung vom Hauptverteiler im Keller zum Unterverteiler der Wohnung aus?
Hier wäre nicht FI das Thema, sondern die Stärke des Kabels.
Denn vor ca. 40 Jahren wurden ja wesentlich dünnere Kabel verlegt, wäre es trotz Sicherung welche bei eventueller Überlastung der Leitung rausspringen würde zwingend nötig auch die Leitung vom Hauptverteiler des Hauses zum Unterverteiler der Wohnung zu erneuern?
Welche konkreten Vorschriften würden gelten?
Gruß
Darius
angenommen in einem Mehrfamilienhaus müsste in einer Wohnung der Unterverteiler komplett erneuert werden.
Dann wäre man ja aufgrund dieser Umbaumaßnahme rechtlich dazu verpflichtet alle Stromkabel in der Wohnung gemäß dem Stand der Technik mit FI Strang auszustatten und sofern dies nicht der Fall wäre, wäre der Austausch aller nicht FI Stromkabel zwingend vorgeschrieben.
Wie sehe es hinsichtlich der Zuleitung vom Hauptverteiler im Keller zum Unterverteiler der Wohnung aus?
Hier wäre nicht FI das Thema, sondern die Stärke des Kabels.
Denn vor ca. 40 Jahren wurden ja wesentlich dünnere Kabel verlegt, wäre es trotz Sicherung welche bei eventueller Überlastung der Leitung rausspringen würde zwingend nötig auch die Leitung vom Hauptverteiler des Hauses zum Unterverteiler der Wohnung zu erneuern?
Welche konkreten Vorschriften würden gelten?
Gruß
Darius
Stromkabel vom Hauptverteiler zum Unterverteiler auch Erneuerungspflichtig?
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