Hallo!
Kurze Frage. Wir hatten unseren Erdaushub von einer Firma mit einer Planierraupe auf einer größeren Fläche verteilen lassen. Für diese Arbeiten wurden 250 Euro netto als An- und Abfahrtspauschale berechnet und ein Stundensatz. Nun wurden auf der Rechnung 6,5h berechnet, obwohl wir der Meinung waren, dass es deutlich weniger waren (begonnen zu schieben wurde um 11.45 Uhr, beendet wurden die Arbeiten um 16.30h, macht also 4h45). Bei einem Stundensatz im dreistelligen Nettobereich für uns nicht zu akzeptieren. Nun wurde in einem sehr impulsiven Telefonat folgendes aufgebröselt.
Der Fahrer habe um 10 Uhr auf der anderen Baustelle die Raupe auf den LKW geladen, und ab dieser Zeit seinen Stundenzettel auf unsere Baustelle laufen lassen. Dies sei ganz normal, denn man hätte ja an der anderen Baustelle auch weiterarbeiten könnnen...
Für uns ist das ehrlich gesagt gar nicht normal, denn wir haben von 10 Uhr bis knapp vor 12 keinerlei Leistung aus der Maschine gehabt und zudem für diese Zeit auch Anfahrtskosten bezahlt. Aus dem Fall ergeben sich für uns nun drei Fragen:
1.) Zählt zur An-und Abfahrtspauschale auch das Auffahren und Herunterfahren auf den Tieflader, oder darf diese Zeit schon zur Arbeitszeit gerechnet werden?
2.) die berechnete Arbeitszeit mit der Maschine sollte doch der tatsächlichen Laufzeit (hier 4h45) entsprechen, oder?
3.) Wenn der Raupenfahrer von Baustelle A zu B wechselt, ab wann müssen wir (Auftraggeber B) diesen dann zahlen? Doch erst ab Arbeitsbeginn, oder? Alles andere sollte doch in einer Anfahrtspauschale drin sein, und es ist ein Unding, für die gesamte Zeit den Maschinenstundenlohn zu berechnen...
Es geht hier halt schon um bissl Geld.
Danke vorab.
Kurze Frage. Wir hatten unseren Erdaushub von einer Firma mit einer Planierraupe auf einer größeren Fläche verteilen lassen. Für diese Arbeiten wurden 250 Euro netto als An- und Abfahrtspauschale berechnet und ein Stundensatz. Nun wurden auf der Rechnung 6,5h berechnet, obwohl wir der Meinung waren, dass es deutlich weniger waren (begonnen zu schieben wurde um 11.45 Uhr, beendet wurden die Arbeiten um 16.30h, macht also 4h45). Bei einem Stundensatz im dreistelligen Nettobereich für uns nicht zu akzeptieren. Nun wurde in einem sehr impulsiven Telefonat folgendes aufgebröselt.
Der Fahrer habe um 10 Uhr auf der anderen Baustelle die Raupe auf den LKW geladen, und ab dieser Zeit seinen Stundenzettel auf unsere Baustelle laufen lassen. Dies sei ganz normal, denn man hätte ja an der anderen Baustelle auch weiterarbeiten könnnen...
Für uns ist das ehrlich gesagt gar nicht normal, denn wir haben von 10 Uhr bis knapp vor 12 keinerlei Leistung aus der Maschine gehabt und zudem für diese Zeit auch Anfahrtskosten bezahlt. Aus dem Fall ergeben sich für uns nun drei Fragen:
1.) Zählt zur An-und Abfahrtspauschale auch das Auffahren und Herunterfahren auf den Tieflader, oder darf diese Zeit schon zur Arbeitszeit gerechnet werden?
2.) die berechnete Arbeitszeit mit der Maschine sollte doch der tatsächlichen Laufzeit (hier 4h45) entsprechen, oder?
3.) Wenn der Raupenfahrer von Baustelle A zu B wechselt, ab wann müssen wir (Auftraggeber B) diesen dann zahlen? Doch erst ab Arbeitsbeginn, oder? Alles andere sollte doch in einer Anfahrtspauschale drin sein, und es ist ein Unding, für die gesamte Zeit den Maschinenstundenlohn zu berechnen...
Es geht hier halt schon um bissl Geld.
Danke vorab.
Kosten Erdplanierung
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