Hallo, ich hab mal eine Frage zum Knickpunkt bzw. Handlauf im Fluchttreppenhaus.
Ich würde gerne bei einem Bürohaus an der zweiläufigen Treppe den Knickpunkt (Geländer und Rohbau) so setzen, dass der Handlauf genau im Knickpunkt umdreht. Hierbei steigt der Handlauf von 1m in der Gerade um eine halbe Treppensteigung an. Ich habe in der Literatur Beispiele bis zu einer Höhe von Handlaufhöhe + eine Steigung gesehen.
Kann mir jemand sagen ob dies im Fluchttreppenhaus zulässig ist? Der zweite Handlauf an der Wand läuft dagegen auf 1m Höhe durch.
Ich würde gerne bei einem Bürohaus an der zweiläufigen Treppe den Knickpunkt (Geländer und Rohbau) so setzen, dass der Handlauf genau im Knickpunkt umdreht. Hierbei steigt der Handlauf von 1m in der Gerade um eine halbe Treppensteigung an. Ich habe in der Literatur Beispiele bis zu einer Höhe von Handlaufhöhe + eine Steigung gesehen.
Kann mir jemand sagen ob dies im Fluchttreppenhaus zulässig ist? Der zweite Handlauf an der Wand läuft dagegen auf 1m Höhe durch.
Knickpunkt des Handlaufes
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