mercredi 16 décembre 2015

giebelseitiger Dachvorsprung Abstandsfläche

Hallo,

nach der neuen LBO BW § 5 werden auf die Wandhöhe ja nun auch die Giebelseiten angerechnet. Unser Architekt hat deswegen ab dem DG die Wand zurück gezogen, damit im EG und OG die maximale Fläche genutzt werden kann. Nun ist mir aber nicht ganz klar wie sich das mit dem Dach verhält an der Giebelseite.

nach § 5 LBO (6) 1. sind Dachvorsprünge ja untergeordnete Bauteile, die 1,5 Meter hervortreten dürften, solange sie 2 Meter von Nachbarsgrenzen weg bleiben. Gilt das auch für den Dachvorsprung an der Giebelseite? Unser Architekt hat nämlich das Dach am Giebel nur so weit raus gezogen, wie die unteren Stockwerke. Könnte das Dach nicht vielmehr bis an die 2-Meter-Grenze zum Nachbargrundstück gezogen werden?

Der Architekt ist leider schon im Weihnachtsurlaub. Und ich will die Tage noch mit dem Nachbarn über die Eintragung einer winzigen Abstandsflächenbaulast reden, damit wir die Aussenwand bis ganz oben gerade ziehen können. Da ist es schon entscheidend, ob das Dach ohnehin näher an sein Grundstück könnte oder nicht. Eine zurück gesetzte Hauswand im DG dürfte leichter weg zu verhandeln sein, als wie wenn das Dach an der Giebelseite durch seine "Gefälligkeit" 30 cm näher rücken würde.

Danke vorab und Grüße
vriegel


giebelseitiger Dachvorsprung Abstandsfläche

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