mardi 1 décembre 2015

Erschließung Privatweg, Zustimmung der Miteigentümer notwendig?

Hallo werte Forum-Gemeinde,

meine Lebenspartnerin und ich möchten im Frühjahr 2016 mit dem Bau eines EFH beginnen. Ein Grundstück in zweiter Reihe inkl. Privatweganteil haben wir hierfür haben bereits vor einem Jahr erworben. Wasser und Abwasserleitungen liegen in unmittelbarer Nähe, lediglich der Stromanschluss fehlt noch.

Der Privatweg ist auf insgesamt 8 Eigentümer aufgeteilt mit denen wir uns auch alle einig sind, lediglich eine Partei hat schon vor Baubeginn mündlich erklärt, dass Sie die Nachbarschaftsunterschrift unter dem Bauantrag nicht leisten wird (einzig und allein um Ihre Rechte gegenüber dem Freistaat Bayern zu wahren). Damit haben wir auch kein Problem.

Was aber, wenn diese Partei sich gegen die (Strom)-Erschließung und das damit verbundene Öffnen des Privatweges stemmt? Ist die 100%ige Zustimmung aller Miteigentümer notwendig oder reicht hier einfach die Mehrheit?

In Sachen Telefonanschluss verhält es sich genauso.

Auf Eure zahlreichen Antworten freue ich mich.

Matthias


Erschließung Privatweg, Zustimmung der Miteigentümer notwendig?

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