Hallo! Wir haben für unser Bauvorhaben (EFH mit Garage) einen Bodengutachten machen lassen. In diesem stehen neben den Angaben zu den Bodenbeschaffenheiten, die laut der Bauausführungsfirma auf keine extra Fundierungmaßnahmen deuten, folgende Hinweise:
"Seitens des (Verfasser des Gutachtens) wird empfohlen, die Grundungssohlen gutachterlich abnehmen zu lassen."
"Zur Gewährleistung einer Gründung auf einheitlich tragfähigem Baugrund sind Baugrubenabnahmen durchzuführen."
Die Bauausführungsfirma (noch nicht beauftragt) hat daraufhin einen folgenden Absatz zum Baubeschreibungs-Entwurf im Punkt Gründung/Bodenplatte vorgeschlagen:
"Eine Bodenpressung mit 200 KN/m², bzw. 280 KN/m² Sohlwiderstand, wird vorausgesetzt.
Gemäß dem, vom AG/Bauherrn zur Verfügung gestelltem Bodengutachten des ... wird ein Sohlwiderstand in einer Tiefe von 1,00 m erreicht. Die Fundamente werden frostfrei, nach Statik erstellt. Im Festpreis ist eine Gründungstiefe bis 80 cm ab Oberkante Bodenplatte (Oberkante Bodenplatte = Straßenniveau) kalkuliert. Die Bodenplatte wird aus Beton mit unterseitiger Wärmedämmung gemäß Wärmeschutzberechnung erstellt. U-Wert 0,175 W/m²K. Gemäß Bodengutachten sind keine zusätzlichen Gründungskosten zu erwarten.
Sollte, die vom ... empfohlene Abnahme der Baugrundabnahme zusätzliche Gründungsmaßnahmen fordern, so sind diese zusätzlichen Gründungskosten gegen Unternehmerangebot, separat abzurechnen."
Meine Frage: Heißt das, dass die Beauftragung dieser Abnahme zu unserer Pflicht wird? Können wir uns dagegen entscheiden? Wenn ja, welche Konsequenzen auftretten können?
Ich bin nämmlich nicht sicher ob es eine wirklich notwendige Maßnahme ist, oder etwa nur etwas, das der Geologe gerne machen würde um Geld zu verdienen (Übrigens, ganz schön teuer - laut Angebot über 400 !)
Danke im Voraus für Eure Hinweise!
"Seitens des (Verfasser des Gutachtens) wird empfohlen, die Grundungssohlen gutachterlich abnehmen zu lassen."
"Zur Gewährleistung einer Gründung auf einheitlich tragfähigem Baugrund sind Baugrubenabnahmen durchzuführen."
Die Bauausführungsfirma (noch nicht beauftragt) hat daraufhin einen folgenden Absatz zum Baubeschreibungs-Entwurf im Punkt Gründung/Bodenplatte vorgeschlagen:
"Eine Bodenpressung mit 200 KN/m², bzw. 280 KN/m² Sohlwiderstand, wird vorausgesetzt.
Gemäß dem, vom AG/Bauherrn zur Verfügung gestelltem Bodengutachten des ... wird ein Sohlwiderstand in einer Tiefe von 1,00 m erreicht. Die Fundamente werden frostfrei, nach Statik erstellt. Im Festpreis ist eine Gründungstiefe bis 80 cm ab Oberkante Bodenplatte (Oberkante Bodenplatte = Straßenniveau) kalkuliert. Die Bodenplatte wird aus Beton mit unterseitiger Wärmedämmung gemäß Wärmeschutzberechnung erstellt. U-Wert 0,175 W/m²K. Gemäß Bodengutachten sind keine zusätzlichen Gründungskosten zu erwarten.
Sollte, die vom ... empfohlene Abnahme der Baugrundabnahme zusätzliche Gründungsmaßnahmen fordern, so sind diese zusätzlichen Gründungskosten gegen Unternehmerangebot, separat abzurechnen."
Meine Frage: Heißt das, dass die Beauftragung dieser Abnahme zu unserer Pflicht wird? Können wir uns dagegen entscheiden? Wenn ja, welche Konsequenzen auftretten können?
Ich bin nämmlich nicht sicher ob es eine wirklich notwendige Maßnahme ist, oder etwa nur etwas, das der Geologe gerne machen würde um Geld zu verdienen (Übrigens, ganz schön teuer - laut Angebot über 400 !)
Danke im Voraus für Eure Hinweise!
Bodengutachten - Baugrubenabnahme, Gründungssohlenabnahme
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