Liebes Forum,
ich bin irgendwie nicht glücklich wie alles gerade bezüglich meines Baues läuft und jetzt noch ungerechtfertigte Vermessungskosten.
Ort:Berlin
Hintergrund: Anzeige der Nutzungsaufnahme:
Bescheinigung des ausführenden Betriebes über die Einhaltung der genehmigten lagemäßigen Einordnung, der Grundrissfläche und der Höhenlage der baulichen Anlage
Die Baufirma hat hier einfach für die Bescheinigung meinen Vermesser beauftragt und nun sollen wir die Kosten tragen.
Bisheriger Input von jemanden Externen, welcher uns immer beim Bau begleitet hat:
Vereinfachte Baugenehmigung, d. h. der Architekt muss besonders die Ausführung der Firma bzw. haftet für die Einhaltung und Umsetzung der Planung. Grundsätzlich sollte er die Bestätigung erbringen können. Um auf jeden Fall sicher zu gehen, wurde offensichtlich der Vermesser beauftragt, jedoch aber nicht von Euch!!! Auch sind diese Leistungen denke ich nicht im Vermesserangebot, geschweige denn zusätzlich von Euch an den Vermesser beauftragt worden! Wenn der Baubetrieb eine Bestätigung erbringen muß nach den planerischen Vorgaben gebaut zu haben und dieses nicht kann oder sich nicht im Stande sieht dieses zu tun, kann er auf jeden Fall jemanden Beauftragen dies zu tun, was wiederum nicht zu Euren Lasten gehen kann!
Chef der Baufirma:
Punkt 1 unserer Baubeschreibung sagt eindeutig, dass Vermessungsleitungen durch uns nicht erbracht werden.:
Soweit erforderlich, wird die Höhenlage des Wohnhauses vor Ort mit dem Bauherren festgelegt. Die Kosten für die Erstellung des amtlichen Lageplanes und sämtliche anfallende Vermessungskosten trägt der Auftraggeber.
Um die gebaute Höhe über HN und die Lage zu bestätigen, braucht es aber Vermessungsleistungen. Das wird kein Architekt so einfach ohne Prüfung bzw. Messung unterschreiben. Frau B.... jedenfalls nicht, da Sie ja auch dafür haftet.
Darüberhinaus hat der Vermesser das Bauvorhaben in Ihrem Auftrag ja auch vorher eingemessen.
Letztendlich kann er hier das Gebäude bereits falsch eingemessen haben ist alles schon passiert und haben wir schon erlebt!
Selbst wenn alle Höhen nachher so sind wie vorher eingereicht, wissen wir also nicht, ob der Vermesser die Platte vorher überhaupt richtig eingemessen hat!
Daher sind für die Bestätigung der Höhen nach Bauabschluss also auch diesem Grunde Vermessungsleistungen erforderlich.
Der Vermesser, der ebenfalls der Überzeugung ist, dass es ein Posten der Baufirma ist, hat mir den Mailverlauf mit der Baufirma gezeigt, in welcher die Baufirma schreibt:
ich möchte Sie bitten diese Bescheinigung für uns auszustellen, da wir dies aus versicherungstechnischen Gründen nicht selber machen.
Ich habe mich jetzt stur gestellt und darauf verwiesen, dass ich die Vermessung nicht beauftragt habe. Wer ist hier im Recht oder Unrecht?
Ich hoffe ihr könnt helfen, jetzt wo ich das Forum gefunden habe, könnte ich noch zig Beiträge aus den letzten Wochen schreiben, aber lieber erstmal ein Thema.
Gruß
ich bin irgendwie nicht glücklich wie alles gerade bezüglich meines Baues läuft und jetzt noch ungerechtfertigte Vermessungskosten.
Ort:Berlin
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Die Baufirma hat hier einfach für die Bescheinigung meinen Vermesser beauftragt und nun sollen wir die Kosten tragen.
Bisheriger Input von jemanden Externen, welcher uns immer beim Bau begleitet hat:
Vereinfachte Baugenehmigung, d. h. der Architekt muss besonders die Ausführung der Firma bzw. haftet für die Einhaltung und Umsetzung der Planung. Grundsätzlich sollte er die Bestätigung erbringen können. Um auf jeden Fall sicher zu gehen, wurde offensichtlich der Vermesser beauftragt, jedoch aber nicht von Euch!!! Auch sind diese Leistungen denke ich nicht im Vermesserangebot, geschweige denn zusätzlich von Euch an den Vermesser beauftragt worden! Wenn der Baubetrieb eine Bestätigung erbringen muß nach den planerischen Vorgaben gebaut zu haben und dieses nicht kann oder sich nicht im Stande sieht dieses zu tun, kann er auf jeden Fall jemanden Beauftragen dies zu tun, was wiederum nicht zu Euren Lasten gehen kann!
Chef der Baufirma:
Punkt 1 unserer Baubeschreibung sagt eindeutig, dass Vermessungsleitungen durch uns nicht erbracht werden.:
Soweit erforderlich, wird die Höhenlage des Wohnhauses vor Ort mit dem Bauherren festgelegt. Die Kosten für die Erstellung des amtlichen Lageplanes und sämtliche anfallende Vermessungskosten trägt der Auftraggeber.
Um die gebaute Höhe über HN und die Lage zu bestätigen, braucht es aber Vermessungsleistungen. Das wird kein Architekt so einfach ohne Prüfung bzw. Messung unterschreiben. Frau B.... jedenfalls nicht, da Sie ja auch dafür haftet.
Darüberhinaus hat der Vermesser das Bauvorhaben in Ihrem Auftrag ja auch vorher eingemessen.
Letztendlich kann er hier das Gebäude bereits falsch eingemessen haben ist alles schon passiert und haben wir schon erlebt!
Selbst wenn alle Höhen nachher so sind wie vorher eingereicht, wissen wir also nicht, ob der Vermesser die Platte vorher überhaupt richtig eingemessen hat!
Daher sind für die Bestätigung der Höhen nach Bauabschluss also auch diesem Grunde Vermessungsleistungen erforderlich.
Der Vermesser, der ebenfalls der Überzeugung ist, dass es ein Posten der Baufirma ist, hat mir den Mailverlauf mit der Baufirma gezeigt, in welcher die Baufirma schreibt:
ich möchte Sie bitten diese Bescheinigung für uns auszustellen, da wir dies aus versicherungstechnischen Gründen nicht selber machen.
Ich habe mich jetzt stur gestellt und darauf verwiesen, dass ich die Vermessung nicht beauftragt habe. Wer ist hier im Recht oder Unrecht?
Ich hoffe ihr könnt helfen, jetzt wo ich das Forum gefunden habe, könnte ich noch zig Beiträge aus den letzten Wochen schreiben, aber lieber erstmal ein Thema.
Gruß
Bescheinigung des ausführenden Betriebes - Nutzungsaufnahme
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