vendredi 11 décembre 2015

Ausführungsplanung was wird geschuldet?

Hi,

wir sind in der Endphase unseres BV (Aufstockung und Fassade Dämmung Altbau).

Wir hatten (haben) einen Kondensatschaden, dieser ist zustande gekommen (so sagt unser Architekt, und auch unser Bauphysiker), DDM und ZMM , weil die Luftdichte Folie vom Dach an der Fassadenbahn angeschlossen wurde, so konnte Warme Luft aus den Haus (über den Ringbalken am Ortgang/Giebel), direkt in die Fassadendämmung, ist am Ortgang kondensiert und Wasser an der Innenseite der Winddichten Bahn runtergelaufen und Dämmung (Holzfaser) feucht geworden.

Als das Untersucht wurde, ist aufgefallen dass der Anschluss am Ortgang nicht wie im Detailplan ausgeführt wurde, was dem Architekt bei der Begutachtung nicht aufgefallen war ist dass auch weitere Details am Ortgang nicht wie im Detaiilplan vorgesehen ausgeführt wurden(Sichtschalung liegt auf dem Ringbnalken auf, im Plan nicht). Der Bauphysiker welcher die Pläne abgezeichnet hat, hat sich der Sache angenommen, wohl nochmal durchgerechnet und eine Alternative Ausführung vorgeschlagen (Haben wir schriftlich, aber keinen aktualisierten Plan).

Nun ist wieder eine Abweichung, an anderer Stelle aufgefallen, im Plan steht dass die Vorbaurolladen, welche hinter der Fassade verschwinden, zusätzlich mit einem gekanteten Blech und Tropfkante versehen werden sollen.
Die Aussage dazu ist: Zum zeitpunkt der Erstellung des Detailplan wusste man noch nicht wie der Rolladenkasten gebaut ist, aufgrund der Bauweise des Rolladenkasten sei die Ausführung/Anbringung dieses Blech nicht erforderlich.

Dann gab es auch noch eine Abweichung von der Eckausbildung der Fassade...

Und nun frage ich mich langsam wofür wir die Ausführungsplanung haben, wenn viele Details abweichen, vor allem die Aussage mit dem Rolladenkasten, dass das Detail beim Zeitpunkt des Zeichnen noch nicht bekannt war. Man kann doch keinen Plan zeichnen wenn ein Bauteil nicht bekannt ist? Genau dafür ist doch die Ausführungsplanung?

Wie dem auch sei. Folgendes haben wir vereinbart:

Zitat:

Ausführungsplanung/Werkplanung
Zeichnerische Darstellung des Objektes mit allen für die
Ausführung notwendigen Einzelangaben, z.B. endgültige,
vollständige Ausführungs-, Detail- und
Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:50 bis 1:1.
Fortschreiben der Ausführungsplanung mit allen fachlich
Beteiligten während der Objektausführung, inkl. kompletten
Aufmaß vor Ort.
Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphase 3 und 4
(stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung)
unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer,
funktionaler, technischer, bauphysikalischer,
wirtschaftlicher Anforderungen unter Verwendung der
Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis
zur ausführungsreifen Lösung.
Erarbeiten der Grundlagen für die anderen an der Planung
fachlich Beteiligten und Integrierung ihrer Beiträge bis zur
ausführungsreifen Lösung,
Eine weitere Zielsetzung der Ausführungsplanung ist, die
vorhandene Planung so umzusetzen, dass sie den
bautechnischen und auf physikalischen Regeln der
Technik entspricht.

Kann man aus dem Text entnehmen ob man uns "aktualisierte" Pläne schuldet? Oder müssen wir die Pläne für die geänderten Details extra bezahlen, bzw. neu in Auftrag geben?.

Falls in der Zukunft ein Schaden auftritt (wo ich nicht von ausgehen möchte) würde ein Gutachter ja unter anderem in die Pläne schauen, und es wäre ja ein Mangel wenn die Pläne nicht mit der Ausführung übereinstimmen, bzw. man müsste untersuchen ob die Abweichung ein Mangel darstellt (den Schaden verursacht hat) oder nicht.

Also sollten wir zusehen dass wir von allen geänderten Details auch aktualisierte Pläne bekommen?...

Die Ausführungspläne hat das Ausführende Holzbau Unternehmen erstellt, die Pläne wurden vom Statiker / Bauphyisiker geprüft und abgezeichnet.

Danke


Ausführungsplanung was wird geschuldet?

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